Patientenrechtegesetz

Das Patientenrechtegesetz ist das 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten. Es bündelte und konkretisierte zuvor vor allem richterrechtlich entwickelte Grundsätze und fügte insbesondere den Behandlungsvertrag mit den §§ 630a bis 630h in das Bürgerliche Gesetzbuch ein. Geregelt wurden unter anderem Informations- und Aufklärungspflichten, Einwilligung, Dokumentation, Akteneinsicht sowie Beweiserleichterungen bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern.

Rechtliche Bedeutung

Das Patientenrechtegesetz ist ein Änderungsgesetz und kein eigenständiges Gesetzbuch, in dem alle Patientenrechte abschließend stehen. Seine wichtigsten zivilrechtlichen Regelungen gelten heute als Bestandteil des BGB. Daneben änderte es Vorschriften des Sozialrechts und stärkte Informations-, Qualitäts- und Beteiligungsrechte.

Voraussetzungen und Folgen

Für die Praxis sind insbesondere der Behandlungsvertrag (§ 630a BGB), Informationspflichten (§ 630c), Einwilligung (§ 630d), Aufklärung (§ 630e), Dokumentation (§ 630f), Akteneinsicht (§ 630g) und die Beweislastregeln (§ 630h) maßgeblich. Spezialgesetze und Berufsordnungen bleiben daneben anwendbar.

Beispiel

Ein Patient möchte nach einer misslungenen Operation seine Akte einsehen und einen möglichen Behandlungsfehler prüfen. Die durch das Patientenrechtegesetz in das BGB eingefügten Vorschriften regeln sowohl das Einsichtsrecht als auch wichtige Beweisfragen.

Häufige Fragen

Ist das Patientenrechtegesetz ein eigenes Gesetzbuch?

Nein. Es handelt sich um ein Änderungsgesetz; seine zentralen Regeln wurden vor allem in das BGB und in sozialrechtliche Gesetze eingefügt.

Gilt es nur für Ärzte?

Nein. Die Regeln über den Behandlungsvertrag können auch andere Behandelnde erfassen, wenn eine medizinische Behandlung zugesagt wird.

Verwandte Begriffe

Patientenrecht, Behandlungsvertrag, Dokumentationspflicht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Transplantationsrecht

    Das Transplantationsrecht regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung menschlicher Organe und Gewebe. Seine zentrale Rechtsgrundlage ist das Transplantationsgesetz. Das Rechtsgebiet soll die Selbstbestimmung des Spenders, den Schutz lebender Spender, eine medizinisch und rechtlich kontrollierte Todesfeststellung sowie eine gerechte Verteilung knapper Spenderorgane gewährleisten. Es enthält außerdem Organisations-, Dokumentations- und Kontrollpflichten für Entnahmekrankenhäuser, Transplantationszentren und Vermittlungsstellen…

  • |

    Therapiefehler

    Ein Therapiefehler ist eine Abweichung vom geschuldeten medizinischen Standard bei Auswahl, Durchführung, Überwachung oder Anpassung einer Behandlung. Er kann etwa eine ungeeignete Therapie, fehlerhafte Dosierung, mangelhafte Operationsdurchführung, fehlende Verlaufskontrolle oder verspätete Reaktion auf Komplikationen betreffen. Nicht jede erfolglose Therapie ist fehlerhaft; maßgeblich sind Indikation, medizinischer Erkenntnisstand und konkrete Situation zum Behandlungszeitpunkt. Rechtliche Bedeutung Der Arzt…

  • |

    Kunstfehler

    Kunstfehler ist eine traditionelle, heute rechtlich weniger präzise Bezeichnung für einen ärztlichen Behandlungsfehler. Gemeint ist eine medizinische Maßnahme, die gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst beziehungsweise den geschuldeten fachlichen Standard verstößt. Der Begriff sagt noch nichts über Schwere, Verschulden, Schaden oder Kausalität aus. In Gesetz, Rechtsprechung und Fachsprache wird deshalb überwiegend der Begriff Behandlungsfehler…

  • Heilbehandlung

    Heilbehandlung bezeichnet medizinische Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, Krankheiten oder Verletzungen zu erkennen, zu heilen, ihre Folgen zu lindern oder eine Verschlimmerung zu verhindern. Dazu können Diagnostik, ärztliche Therapie, Arzneimittel, Operationen, Rehabilitation sowie Heil- und Hilfsmittel gehören. Der Begriff wird im Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Schadensrecht und Steuerrecht verwendet und kann je nach Regelungszusammenhang unterschiedlich weit verstanden…

  • Aufklärungsfehler

    Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn ein Patient vor einer medizinischen Maßnahme nicht rechtzeitig, nicht verständlich oder nicht ausreichend über den Eingriff, seine wesentlichen Risiken und mögliche echte Behandlungsalternativen informiert wird. Die Folge kann sein, dass die erteilte Einwilligung unwirksam ist. Verwirklicht sich ein aufklärungspflichtiges Risiko, kommen trotz fachgerechter Behandlung Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen…

  • |

    Diagnosefehler

    Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn ein Arzt erhobene Befunde medizinisch fehlerhaft deutet und deshalb eine unzutreffende Diagnose stellt. Da Krankheitsbilder mehrdeutig sein können und medizinische Beurteilungen Spielräume enthalten, ist nicht jede falsche Diagnose haftungsrechtlich fehlerhaft. Entscheidend ist, ob die Bewertung aus damaliger fachlicher Sicht vertretbar war. Vom Diagnosefehler ist der Befunderhebungsfehler zu unterscheiden, bei dem…