|

Diagnosefehler

Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn ein Arzt erhobene Befunde medizinisch fehlerhaft deutet und deshalb eine unzutreffende Diagnose stellt. Da Krankheitsbilder mehrdeutig sein können und medizinische Beurteilungen Spielräume enthalten, ist nicht jede falsche Diagnose haftungsrechtlich fehlerhaft. Entscheidend ist, ob die Bewertung aus damaliger fachlicher Sicht vertretbar war. Vom Diagnosefehler ist der Befunderhebungsfehler zu unterscheiden, bei dem gebotene Untersuchungen unterbleiben.

Rechtliche Bedeutung

Rechtlich wird berücksichtigt, dass Diagnostik oft mit Unsicherheiten arbeitet. Eine grundlegende Verkennung eindeutiger Befunde kann jedoch als fundamentaler Diagnosefehler besondere beweisrechtliche Folgen haben.

Voraussetzungen und Folgen

Haftung setzt grundsätzlich voraus, dass der Fehler einen Gesundheitsschaden verursacht hat. War die Fehldeutung nicht mehr vertretbar oder wurden Kontroll- und Differenzialdiagnosen pflichtwidrig unterlassen, kann ein Behandlungsfehler vorliegen.

Beispiel

Eindeutige Warnzeichen eines Herzinfarkts werden als harmlose Magenbeschwerden bewertet, obwohl die vorliegenden Befunde dringend weitere Maßnahmen verlangen.

Häufige Fragen

Ist eine zunächst falsche Verdachtsdiagnose immer fehlerhaft?

Nein. Maßgeblich ist, ob sie anhand der damaligen Befunde fachlich vertretbar war.

Was unterscheidet den Befunderhebungsfehler?

Beim Diagnosefehler werden vorhandene Befunde falsch bewertet; beim Befunderhebungsfehler fehlen medizinisch gebotene Untersuchungen.

Verwandte Begriffe

Siehe Befunderhebungsfehler, Behandlungsfehler und grober Behandlungsfehler.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Arzthaftungsprozess

    Der Arzthaftungsprozess ist ein gerichtliches Zivilverfahren über Ansprüche wegen einer fehlerhaften medizinischen Behandlung oder unzureichenden Aufklärung. Der Patient verlangt typischerweise Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Behandelnden oder Krankenhausträger. Kennzeichnend sind medizinisch komplexe Tatsachenfragen, die regelmäßig durch Sachverständigengutachten geklärt werden, sowie besondere Beweisregeln der §§ 630a bis 630h BGB und der hierzu entwickelten Rechtsprechung. Rechtliche Bedeutung Im…

  • Ärztliche Aufklärungspflicht

    Die ärztliche Aufklärungspflicht verpflichtet den Behandelnden, den Patienten vor einer medizinischen Maßnahme verständlich über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen, Risiken, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten zu informieren. Echte Behandlungsalternativen mit wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen sind ebenfalls zu erläutern. Die Aufklärung ermöglicht eine selbstbestimmte Einwilligung und muss grundsätzlich rechtzeitig in einem persönlichen Gespräch…

  • |

    Kunstfehler

    Kunstfehler ist eine traditionelle, heute rechtlich weniger präzise Bezeichnung für einen ärztlichen Behandlungsfehler. Gemeint ist eine medizinische Maßnahme, die gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst beziehungsweise den geschuldeten fachlichen Standard verstößt. Der Begriff sagt noch nichts über Schwere, Verschulden, Schaden oder Kausalität aus. In Gesetz, Rechtsprechung und Fachsprache wird deshalb überwiegend der Begriff Behandlungsfehler…

  • Behandlungsvertrag

    Der Behandlungsvertrag ist ein besonderer Dienstvertrag zwischen Behandelndem und Patienten. Nach § 630a BGB verpflichtet sich der Behandelnde zur zugesagten medizinischen Behandlung, der Patient zur Vergütung, soweit nicht ein Dritter wie eine Krankenversicherung zahlen muss. Geschuldet wird grundsätzlich eine Behandlung nach den zum Behandlungszeitpunkt bestehenden allgemein anerkannten fachlichen Standards, nicht der sichere Eintritt eines bestimmten…

  • Therapeutische Aufklärung

    Die therapeutische Aufklärung, auch Sicherungsaufklärung genannt, umfasst Hinweise und Verhaltensanweisungen, die den Behandlungserfolg sichern und gesundheitliche Gefahren vermeiden sollen. Dazu gehören etwa Informationen zur Einnahme von Medikamenten, zu Kontrollterminen, Warnzeichen, Schonung oder notwendigen Anschlussbehandlungen. Anders als die Selbstbestimmungsaufklärung betrifft sie nicht primär die Wirksamkeit der Einwilligung, sondern die fachgerechte Behandlung. Ihre schuldhafte Verletzung wird deshalb…

  • Medizinischer Standard

    Der medizinische Standard bezeichnet den fachlichen Maßstab, den ein gewissenhafter und erfahrener Behandelnder im Zeitpunkt der Behandlung einhalten muss. Er richtet sich nach dem gesicherten Stand der medizinischen Wissenschaft und der anerkannten ärztlichen Praxis. Maßgeblich sind nicht persönliche Gewohnheiten des Arztes, sondern die objektiv erforderliche Sorgfalt des jeweiligen Fachgebiets unter Berücksichtigung der konkreten Behandlungssituation. Rechtliche…