Diagnosefehler
Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn ein Arzt erhobene Befunde medizinisch fehlerhaft deutet und deshalb eine unzutreffende Diagnose stellt. Da Krankheitsbilder mehrdeutig sein können und medizinische Beurteilungen Spielräume enthalten, ist nicht jede falsche Diagnose haftungsrechtlich fehlerhaft. Entscheidend ist, ob die Bewertung aus damaliger fachlicher Sicht vertretbar war. Vom Diagnosefehler ist der Befunderhebungsfehler zu unterscheiden, bei dem gebotene Untersuchungen unterbleiben.
Rechtliche Bedeutung
Rechtlich wird berücksichtigt, dass Diagnostik oft mit Unsicherheiten arbeitet. Eine grundlegende Verkennung eindeutiger Befunde kann jedoch als fundamentaler Diagnosefehler besondere beweisrechtliche Folgen haben.
Voraussetzungen und Folgen
Haftung setzt grundsätzlich voraus, dass der Fehler einen Gesundheitsschaden verursacht hat. War die Fehldeutung nicht mehr vertretbar oder wurden Kontroll- und Differenzialdiagnosen pflichtwidrig unterlassen, kann ein Behandlungsfehler vorliegen.
Beispiel
Eindeutige Warnzeichen eines Herzinfarkts werden als harmlose Magenbeschwerden bewertet, obwohl die vorliegenden Befunde dringend weitere Maßnahmen verlangen.
Häufige Fragen
Ist eine zunächst falsche Verdachtsdiagnose immer fehlerhaft?
Nein. Maßgeblich ist, ob sie anhand der damaligen Befunde fachlich vertretbar war.
Was unterscheidet den Befunderhebungsfehler?
Beim Diagnosefehler werden vorhandene Befunde falsch bewertet; beim Befunderhebungsfehler fehlen medizinisch gebotene Untersuchungen.
Verwandte Begriffe
Siehe Befunderhebungsfehler, Behandlungsfehler und grober Behandlungsfehler.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.