Patientenrecht
Patientenrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechte und Pflichten, die im Verhältnis zwischen Patient, Arzt, Krankenhaus, Krankenversicherung und weiteren Beteiligten bestehen. Dazu zählen insbesondere das Recht auf fachgerechte Behandlung, verständliche Information, Aufklärung und Selbstbestimmung, Einsicht in die Patientenakte, Vertraulichkeit sowie Ansprüche bei Behandlungsfehlern. Zentrale zivilrechtliche Regeln enthält das Bürgerliche Gesetzbuch in den §§ 630a bis 630h.
Rechtliche Bedeutung
Das Patientenrecht ist kein vollständig abgeschlossenes Einzelrechtsgebiet. Es verbindet Vertragsrecht, Haftungsrecht, Sozialrecht, Berufsrecht, Strafrecht und Datenschutzrecht. Seine Leitidee ist der selbstbestimmte Patient, der über Behandlungsschritte informiert entscheidet und seine Rechte effektiv wahrnehmen kann.
Voraussetzungen und Folgen
Der Behandelnde schuldet grundsätzlich eine Behandlung nach den anerkannten fachlichen Standards, muss wesentliche Umstände erläutern, rechtzeitig aufklären, eine wirksame Einwilligung einholen und ordnungsgemäß dokumentieren. Bei Pflichtverletzungen kommen insbesondere Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht; § 630h BGB enthält besondere Beweisregeln.
Beispiel
Ein Patient lässt sich vor einer Operation Risiken und Alternativen erläutern, willigt anschließend ein und fordert später eine Kopie der Patientenakte an. Alle drei Vorgänge werden vom Patientenrecht erfasst.
Häufige Fragen
Wo sind Patientenrechte geregelt?
Vor allem in §§ 630a bis 630h BGB, daneben unter anderem im Sozialrecht, Berufsrecht, Datenschutzrecht und in spezialgesetzlichen Vorschriften.
Was kann ein Patient bei einem Behandlungsfehler verlangen?
Je nach Fall kommen Schadensersatz, Schmerzensgeld und weitere Ansprüche in Betracht. Pflichtverletzung, Schaden und Kausalität müssen nach den anwendbaren Beweisregeln festgestellt werden.
Verwandte Begriffe
Behandlungsvertrag, Behandlungsfehler, Patientenakte
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.