Versicherungsleistung

Die Versicherungsleistung ist das, was der Versicherer bei Eintritt eines gedeckten Versicherungsfalls nach dem Vertrag schuldet. Sie kann in einer Geldzahlung, Freistellung von Haftpflichtansprüchen, Kostenübernahme, Rente, Reparatur oder sonstigen vereinbarten Hilfe bestehen. Art und Höhe ergeben sich aus Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsschein und Bedingungen. Versicherungssumme, Selbstbehalt, Ausschlüsse und Obliegenheitsverletzungen können die Leistung begrenzen.

Rechtliche Bedeutung

Der Leistungsanspruch wird grundsätzlich fällig, wenn der Versicherer die zur Feststellung von Versicherungsfall und Leistungsumfang notwendigen Erhebungen beendet hat. Unangemessene Verzögerungen sind nicht zulässig; unter Umständen kann ein Abschlag verlangt werden.

Voraussetzungen und Folgen

Der Anspruchsteller muss das versicherte Ereignis und den Schaden beziehungsweise die vereinbarten Leistungsvoraussetzungen nachweisen. Der Versicherer prüft Deckung und Höhe. Bei einer Ablehnung muss zwischen fehlendem Versicherungsfall, Risikoausschluss und Leistungsfreiheit wegen Pflichtverletzung unterschieden werden.

Beispiel

Nach einem versicherten Brandschaden ersetzt der Gebäudeversicherer die erforderlichen Wiederherstellungskosten innerhalb der vereinbarten Grenzen. Ein Selbstbehalt wird von der Zahlung abgezogen.

Häufige Fragen

Wann wird die Leistung fällig?

Grundsätzlich nach Abschluss der notwendigen Erhebungen des Versicherers; gesetzliche Abschlags- und Verzugsregeln können hinzukommen.

Ist die Versicherungssumme immer auszuzahlen?

Nein. In der Schadensversicherung begrenzt sie häufig nur die Leistung; ersetzt wird grundsätzlich der konkrete gedeckte Schaden.

Verwandte Begriffe

Versicherungsfall, Versicherungssumme, Leistungsfreiheit des Versicherers

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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