Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Schadensersatzansprüche Dritter. Der Versicherer prüft, ob der Anspruch berechtigt ist, wehrt unbegründete Forderungen ab und stellt den Versicherten von berechtigten Ansprüchen frei. Damit verbindet sie Rechtsschutz und Freistellung. Welche privaten, beruflichen, betrieblichen oder besonderen Risiken gedeckt sind, ergibt sich aus dem Vertrag und den Versicherungsbedingungen.

Rechtliche Bedeutung

Die allgemeinen Regeln finden sich in §§ 100 ff. VVG. Der Versicherungsschutz bezieht sich grundsätzlich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche, nicht ohne Weiteres auf freiwillig übernommene vertragliche Verpflichtungen. Vorsätzlich verursachte Schäden sind regelmäßig ausgeschlossen.

Voraussetzungen und Folgen

Der Versicherungsnehmer muss den Haftpflichtfall und gegen ihn erhobene Ansprüche rechtzeitig anzeigen und darf die Prüfung des Versicherers nicht vereiteln. Deckungssumme, Selbstbehalt, mitversicherte Personen, Risikoausschlüsse und zeitlicher Geltungsbereich bestimmen den konkreten Schutz.

Beispiel

Ein Versicherungsnehmer beschädigt fahrlässig das Eigentum seines Nachbarn. Seine Privathaftpflicht prüft die Rechtslage und ersetzt den berechtigten Schaden innerhalb der vereinbarten Deckung.

Häufige Fragen

Zahlt die Haftpflichtversicherung jeden verursachten Schaden?

Nein. Der Schaden muss vom versicherten Risiko umfasst sein; Ausschlüsse und die gesetzlichen Voraussetzungen sind zu beachten.

Wehrt der Versicherer unberechtigte Ansprüche ab?

Ja. Die Abwehr unbegründeter Ansprüche gehört regelmäßig zum Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung.

Verwandte Begriffe

Kfz-Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Versicherungssumme

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Versicherungsleistung

    Die Versicherungsleistung ist das, was der Versicherer bei Eintritt eines gedeckten Versicherungsfalls nach dem Vertrag schuldet. Sie kann in einer Geldzahlung, Freistellung von Haftpflichtansprüchen, Kostenübernahme, Rente, Reparatur oder sonstigen vereinbarten Hilfe bestehen. Art und Höhe ergeben sich aus Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsschein und Bedingungen. Versicherungssumme, Selbstbehalt, Ausschlüsse und Obliegenheitsverletzungen können die Leistung begrenzen. Rechtliche Bedeutung Der Leistungsanspruch…

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Risiko ab, dass der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann. Bei Eintritt der vertraglich definierten Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer regelmäßig eine vereinbarte Rente und befreit von weiteren Prämien. Maßgeblich sind die konkrete berufliche Tätigkeit, medizinische Einschränkungen und die Versicherungsbedingungen….

  • Obliegenheit im Versicherungsrecht

    Eine Obliegenheit im Versicherungsrecht ist eine Verhaltensanforderung, deren Erfüllung der Versicherer regelmäßig nicht unmittelbar einklagen kann, deren Verletzung aber Nachteile für den Versicherungsschutz auslösen kann. Obliegenheiten bestehen vor, während und nach dem Versicherungsfall. Typische Beispiele sind die Anzeige gefahrerheblicher Umstände, die unverzügliche Schadenmeldung, Auskunftspflichten sowie Maßnahmen zur Schadenminderung und Sicherung von Beweisen. Rechtliche Bedeutung Obliegenheiten…

  • Gefahrerhöhung

    Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich nach Abgabe der Vertragserklärung das versicherte Risiko so verändert, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder ein größerer Schaden wahrscheinlicher wird. Das Versicherungsvertragsgesetz unterscheidet zwischen einer vom Versicherungsnehmer veranlassten und einer unabhängig von seinem Willen eingetretenen Erhöhung. Nicht jede vorübergehende oder geringfügige Veränderung erreicht die rechtlich erforderliche Erheblichkeit. Rechtliche Bedeutung…

  • Hausratversicherung

    Die Hausratversicherung schützt die beweglichen Sachen eines Haushalts gegen vertraglich vereinbarte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zum Hausrat gehören Gegenstände, die der Haushaltsführung, Nutzung oder dem Verbrauch dienen. Entschädigt wird regelmäßig der Wiederbeschaffungswert, begrenzt durch Versicherungssumme, Entschädigungsgrenzen und Bedingungen. Elementar- oder Fahrraddiebstahlschutz kann gesondert vereinbart werden. Rechtliche Bedeutung Anders als die Gebäudeversicherung…

  • Unfallversicherung

    Die private Unfallversicherung gewährt vereinbarte Leistungen, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. Typische Leistungen sind Invaliditätskapital, Unfallrente, Tagegeld oder Kostenersatz. Sie ist von der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterscheiden, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nach sozialrechtlichen Vorschriften absichert. Rechtliche Bedeutung Der zentrale Versicherungsfall wird…