Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Schadensersatzansprüche Dritter. Der Versicherer prüft, ob der Anspruch berechtigt ist, wehrt unbegründete Forderungen ab und stellt den Versicherten von berechtigten Ansprüchen frei. Damit verbindet sie Rechtsschutz und Freistellung. Welche privaten, beruflichen, betrieblichen oder besonderen Risiken gedeckt sind, ergibt sich aus dem Vertrag und den Versicherungsbedingungen.
Rechtliche Bedeutung
Die allgemeinen Regeln finden sich in §§ 100 ff. VVG. Der Versicherungsschutz bezieht sich grundsätzlich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche, nicht ohne Weiteres auf freiwillig übernommene vertragliche Verpflichtungen. Vorsätzlich verursachte Schäden sind regelmäßig ausgeschlossen.
Voraussetzungen und Folgen
Der Versicherungsnehmer muss den Haftpflichtfall und gegen ihn erhobene Ansprüche rechtzeitig anzeigen und darf die Prüfung des Versicherers nicht vereiteln. Deckungssumme, Selbstbehalt, mitversicherte Personen, Risikoausschlüsse und zeitlicher Geltungsbereich bestimmen den konkreten Schutz.
Beispiel
Ein Versicherungsnehmer beschädigt fahrlässig das Eigentum seines Nachbarn. Seine Privathaftpflicht prüft die Rechtslage und ersetzt den berechtigten Schaden innerhalb der vereinbarten Deckung.
Häufige Fragen
Zahlt die Haftpflichtversicherung jeden verursachten Schaden?
Nein. Der Schaden muss vom versicherten Risiko umfasst sein; Ausschlüsse und die gesetzlichen Voraussetzungen sind zu beachten.
Wehrt der Versicherer unberechtigte Ansprüche ab?
Ja. Die Abwehr unbegründeter Ansprüche gehört regelmäßig zum Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung.
Verwandte Begriffe
Kfz-Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Versicherungssumme
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.