Leistungsfreiheit des Versicherers

Leistungsfreiheit des Versicherers bedeutet, dass der Versicherer trotz Eintritts eines Versicherungsfalls ganz oder teilweise nicht leisten muss. Sie kann sich insbesondere aus vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls, einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung, Prämienverzug oder einer erheblichen Gefahrerhöhung ergeben. Die Voraussetzungen sind gesetzlich streng geregelt. Häufig hängt die Rechtsfolge von Verschuldensgrad, Ursächlichkeit, ordnungsgemäßer Belehrung und vertraglicher Vereinbarung ab.

Rechtliche Bedeutung

Leistungsfreiheit ist von einem nicht versicherten Risiko oder Risikoausschluss zu unterscheiden. Dort fehlt bereits die Deckung; bei Leistungsfreiheit besteht grundsätzlich ein versichertes Risiko, der Anspruch ist aber wegen eines späteren Verhaltens ausgeschlossen oder gekürzt.

Voraussetzungen und Folgen

Bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung kann vollständige Leistungsfreiheit eintreten, bei grober Fahrlässigkeit regelmäßig eine verhältnismäßige Kürzung. Der Versicherungsnehmer kann je nach Vorschrift fehlende Kausalität oder geringeres Verschulden nachweisen. Gegenüber geschädigten Dritten gelten in Pflichtversicherungen Sonderregeln.

Beispiel

Ein Versicherungsnehmer beseitigt nach einem Schaden vorsätzlich wichtige Beweise und vereitelt dadurch die Prüfung. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Versicherer seine Leistung verweigern.

Häufige Fragen

Ist der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit immer vollständig frei?

Nein. Das VVG sieht in vielen Fällen eine Kürzung entsprechend der Schwere des Verschuldens vor.

Was ist der Kausalitätsgegenbeweis?

Der Versicherungsnehmer weist nach, dass seine Pflichtverletzung weder für Eintritt oder Feststellung des Versicherungsfalls noch für den Leistungsumfang ursächlich war.

Verwandte Begriffe

Obliegenheit im Versicherungsrecht, Gefahrerhöhung, Versicherungsleistung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Versicherungsschutz

    Versicherungsschutz bezeichnet die rechtliche Deckung, die ein Versicherer für ein bestimmtes Risiko gewährt. Er bestimmt, welche Personen, Sachen, Tätigkeiten und Ereignisse in welchem Zeitraum versichert sind und bis zu welcher Höhe Leistungen erbracht werden. Umfang und Grenzen ergeben sich aus Versicherungsvertrag, Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Ausschlüsse, Selbstbehalte, Wartezeiten und räumliche Beschränkungen können den…

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Risiko ab, dass der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann. Bei Eintritt der vertraglich definierten Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer regelmäßig eine vereinbarte Rente und befreit von weiteren Prämien. Maßgeblich sind die konkrete berufliche Tätigkeit, medizinische Einschränkungen und die Versicherungsbedingungen….

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

    Das Versicherungsvertragsgesetz, abgekürzt VVG, ist die zentrale gesetzliche Grundlage des privaten Versicherungsvertragsrechts in Deutschland. Es regelt unter anderem Beratung und Information, Vertragsschluss, Widerruf, Prämienzahlung, Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Versicherungsfall und Leistungsansprüche. Hinzu kommen besondere Bestimmungen für einzelne Sparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Sachversicherung. Viele Vorschriften dienen ausdrücklich dem Schutz des Versicherungsnehmers. Rechtliche Bedeutung Das…

  • Versicherungsrecht

    Versicherungsrecht ist das Rechtsgebiet, das private und öffentlich-rechtlich organisierte Versicherungsverhältnisse regelt. Im engeren Sinn betrifft es vor allem private Versicherungsverträge zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Zentrale Vorschriften enthält das Versicherungsvertragsgesetz. Daneben gehören Versicherungsaufsichtsrecht, Vermittlerrecht und besondere Regeln einzelner Versicherungssparten dazu. Das Sozialversicherungsrecht mit Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung folgt dagegen weitgehend eigenen gesetzlichen Grundlagen. Rechtliche Bedeutung…

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Angehörige bestimmter Berufe vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie prüft Ansprüche, wehrt unbegründete Forderungen ab und stellt den Versicherten von berechtigten Ansprüchen innerhalb der Deckung frei. Für einige Berufe, etwa Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder bestimmte Heilberufe, ist ein Mindestversicherungsschutz gesetzliche Voraussetzung der Berufsausübung. Rechtliche Bedeutung Versichert werden…

  • |

    Kfz-Haftpflichtversicherung

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Halter beziehungsweise Nutzer eines Kraftfahrzeugs. Sie deckt berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter wegen Personen-, Sach- und bestimmter Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen. Zugleich wehrt der Versicherer unbegründete Forderungen ab. Ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz darf ein zulassungspflichtiges Fahrzeug grundsätzlich nicht im öffentlichen Verkehr betrieben werden. Rechtliche…