Versicherungsombudsmann
Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und teilnehmenden privaten Versicherungsunternehmen oder Versicherungsvermittlern. Das Verfahren bietet eine außergerichtliche, regelmäßig kostenfreie und vergleichsweise einfache Möglichkeit zur Überprüfung einer Entscheidung des Versicherers. Je nach Streitwert kann die Entscheidung für das Unternehmen bindend sein; der Verbraucher behält grundsätzlich die Möglichkeit, anschließend ein Gericht anzurufen.
Rechtliche Bedeutung
Die Schlichtungsstelle prüft Beschwerden anhand von Gesetz, Vertrag und Versicherungsbedingungen. Sie ersetzt keine staatliche Aufsicht und entscheidet nicht über Streitigkeiten der gesetzlichen Sozialversicherung. Während des Verfahrens gelten besondere Regeln zur Verjährungshemmung.
Voraussetzungen und Folgen
Zunächst sollte der Anspruch gegenüber dem Versicherer geltend gemacht worden sein. Beschwerdegegenstand, Vertragsdaten und relevante Unterlagen müssen eingereicht werden. Zuständigkeit, Wertgrenzen und Ausschlussgründe ergeben sich aus der Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle.
Beispiel
Ein Versicherer lehnt eine Leistung aus der Hausratversicherung ab. Der Verbraucher reicht Ablehnung, Versicherungsschein und Schadenunterlagen beim Ombudsmann ein und beantragt eine außergerichtliche Prüfung.
Häufige Fragen
Kostet das Verfahren den Verbraucher etwas?
Das Ombudsmannverfahren ist für den Verbraucher grundsätzlich kostenfrei; eigene Auslagen bleiben möglich.
Muss der Verbraucher die Entscheidung akzeptieren?
Nein. Der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten bleibt ihm grundsätzlich offen.
Verwandte Begriffe
Versicherungsrecht, Verbraucherschlichtung, Deckungsklage
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.