Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Das Versicherungsvertragsgesetz, abgekürzt VVG, ist die zentrale gesetzliche Grundlage des privaten Versicherungsvertragsrechts in Deutschland. Es regelt unter anderem Beratung und Information, Vertragsschluss, Widerruf, Prämienzahlung, Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Versicherungsfall und Leistungsansprüche. Hinzu kommen besondere Bestimmungen für einzelne Sparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Sachversicherung. Viele Vorschriften dienen ausdrücklich dem Schutz des Versicherungsnehmers.
Rechtliche Bedeutung
Das VVG ergänzt die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs und begrenzt die Gestaltungsmöglichkeiten in Versicherungsbedingungen. Es bestimmt Rechte und Pflichten von Versicherer, Versicherungsnehmer und teilweise versicherten oder bezugsberechtigten Personen.
Voraussetzungen und Folgen
Nicht jede Vorschrift ist frei abänderbar. Zum Schutz des Versicherungsnehmers enthält das Gesetz zwingende oder nur halbseitig zwingende Bestimmungen. Vertragsbedingungen sind zusätzlich an den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen zu messen. Für die konkrete Leistung bleiben Versicherungsschein und Bedingungen dennoch wesentlich.
Beispiel
Ein Versicherer beruft sich nach einem Schaden auf eine verletzte Obliegenheit. Ob und in welchem Umfang er seine Leistung kürzen darf, beurteilt sich insbesondere nach den abgestuften Rechtsfolgen des VVG.
Häufige Fragen
Gilt das VVG für die gesetzliche Sozialversicherung?
Nein. Gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung richten sich grundsätzlich nach dem Sozialgesetzbuch.
Wo findet man den konkreten Leistungsumfang?
Er ergibt sich aus dem Zusammenspiel von VVG, Versicherungsschein, Antrag und wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Verwandte Begriffe
Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Obliegenheit im Versicherungsrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.