Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Angehörige bestimmter Berufe vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie prüft Ansprüche, wehrt unbegründete Forderungen ab und stellt den Versicherten von berechtigten Ansprüchen innerhalb der Deckung frei. Für einige Berufe, etwa Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder bestimmte Heilberufe, ist ein Mindestversicherungsschutz gesetzliche Voraussetzung der Berufsausübung.
Rechtliche Bedeutung
Versichert werden berufstypische Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Bei beratenden Berufen steht häufig die Vermögensschadenhaftpflicht im Vordergrund. Der konkrete Umfang richtet sich nach Berufsrecht, VVG, Versicherungsschein und Bedingungen.
Voraussetzungen und Folgen
Wichtig sind versicherte Tätigkeit, Deckungssumme, Jahreshöchstleistung, Selbstbehalt, Nachhaftung und Risikoausschlüsse. Vorsätzliche Pflichtverletzungen sind grundsätzlich nicht versichert. Bei Pflichtversicherung können Sonderregeln zum Schutz geschädigter Dritter gelten.
Beispiel
Ein Rechtsanwalt versäumt schuldhaft eine Frist und verursacht seinem Mandanten einen Vermögensschaden. Die Berufshaftpflicht prüft Haftung und Deckung und reguliert einen berechtigten Anspruch im vereinbarten Umfang.
Häufige Fragen
Ist eine Berufshaftpflicht immer vorgeschrieben?
Nein. Eine gesetzliche Pflicht besteht nur für bestimmte Berufe; für andere kann der Abschluss freiwillig oder vertraglich verlangt sein.
Sind vorsätzliche Schäden versichert?
Nein. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Verwandte Begriffe
Haftpflichtversicherung, Versicherungsrecht, Versicherungssumme
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.