Herstellergarantie

Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers, innerhalb eines bestimmten Zeitraums für die Funktionsfähigkeit, Haltbarkeit oder bestimmte Eigenschaften eines Produkts einzustehen. Sie besteht unabhängig vom Kaufvertrag und den gesetzlichen Mängelrechten gegen den Verkäufer. Voraussetzungen, Leistungsumfang, Ausschlüsse und Abwicklung ergeben sich aus der Garantieerklärung. Bei Verbrauchsgütern muss diese klar und verständlich sein und ausdrücklich darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers unberührt bleiben. Der praktische Wert hängt daher wesentlich von den zugesagten Leistungen ab.

Rechtliche Bedeutung

Der Garantieanspruch richtet sich gegen den Hersteller als Garantiegeber. Er kann Reparatur, Austausch, Ersatzteile oder andere Leistungen umfassen und auf bestimmte Länder oder Nutzungsarten beschränkt sein.

Voraussetzungen und Folgen

Garantiebedingungen dürfen nicht irreführen und müssen auf einem dauerhaften Datenträger verfügbar sein. Der Verbraucher muss regelmäßig Garantiefall und Einhaltung der Bedingungen darlegen. Unwirksame Einschränkungen lassen gesetzliche Gewährleistungsrechte ohnehin unberührt.

Beispiel

Ein Hersteller verspricht fünf Jahre Garantie auf den Motor eines Haushaltsgeräts. Nach drei Jahren tritt ein erfasster Defekt auf; der Käufer wendet sich direkt an den Hersteller.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer die Herstellergarantie erfüllen?

Grundsätzlich richtet sich der Garantieanspruch gegen den Hersteller; gesetzliche Mängelrechte bestehen daneben gegen den Verkäufer.

Darf eine Garantie kürzer als die Gewährleistung sein?

Ja. Garantie und Gewährleistung sind selbstständige Systeme mit unterschiedlicher Dauer und unterschiedlichen Voraussetzungen.

Verwandte Begriffe

Garantie, Gewährleistungsfrist, Verbrauchsgüterkauf

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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