Enteignender Eingriff
Der enteignende Eingriff ist ein richterrechtlicher Entschädigungsanspruch für rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen, die bei einem Eigentümer atypische, unvorhergesehene und unzumutbare Nebenfolgen verursachen. Der Betroffene muss dadurch ein Sonderopfer erleiden, das über die allgemeine Belastung hinausgeht. Anders als bei der Enteignung ist der Eigentumsentzug nicht gezielt; anders als beim enteignungsgleichen Eingriff ist die staatliche Maßnahme rechtmäßig. Spezielle Ausgleichsregelungen haben Vorrang. Die Rechtsfolgen richten sich auf einen angemessenen Ausgleich der besonderen Eigentumsbelastung.
Rechtliche Bedeutung
Der Anspruch erfasst außergewöhnliche Eigentumsbeeinträchtigungen durch rechtmäßiges staatliches Handeln, die gesetzlich nicht bereits angemessen ausgeglichen sind.
Voraussetzungen und Folgen
Zu prüfen sind geschützte Eigentumsposition, unmittelbare Folge, Rechtmäßigkeit, atypische Belastung, Sonderopfer, Kausalität und Subsidiarität.
Beispiel
Rechtmäßige Straßenbauarbeiten verursachen unvorhersehbar dauerhafte schwere Schäden an einem angrenzenden Gebäude.
Häufige Fragen
Ist Verschulden erforderlich?
Nein. Der Anspruch knüpft an das unzumutbare Sonderopfer an.
Gibt es vollen Schadensersatz?
Gewährt wird grundsätzlich angemessene Entschädigung, nicht notwendig vollständiger Schadensersatz.
Verwandte Begriffe
Siehe Enteignungsgleicher Eingriff, Sonderopfer und Entschädigung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.