Entschädigung
Entschädigung ist ein gesetzlich oder richterrechtlich vorgesehener Ausgleich für eine besondere rechtmäßige oder rechtswidrige Belastung. Anders als Schadensersatz soll sie häufig nicht jeden Nachteil vollständig ersetzen, sondern das auferlegte Sonderopfer angemessen ausgleichen. Entschädigungsansprüche bestehen etwa bei Enteignung, Aufopferung, enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff sowie nach Spezialgesetzen. Voraussetzungen, Berechnung, Anspruchsgegner und Rechtsweg richten sich nach der jeweiligen gesetzlichen oder richterrechtlichen Grundlage. Häufig bestehen besondere Verfahrens- und Verjährungsregeln, die rechtzeitig beachtet werden müssen.
Rechtliche Bedeutung
Entschädigung und Schadensersatz unterscheiden sich nach Zweck und Umfang; die Begriffe sind in jedem Rechtsgebiet konkret auszulegen.
Voraussetzungen und Folgen
Maßgeblich sind Wert der betroffenen Position, Intensität der Belastung, Mitverantwortung, Vorteile und gesetzliche Bewertungsregeln.
Beispiel
Für den hoheitlichen Entzug eines Grundstücks erhält der Eigentümer einen gesetzlich bestimmten angemessenen Ausgleich.
Häufige Fragen
Muss jeder staatliche Nachteil entschädigt werden?
Nein. Erforderlich ist eine besondere Anspruchsgrundlage.
Ist Entschädigung immer voller Ersatz?
Nein. Häufig wird nur ein angemessener Ausgleich des Sonderopfers gewährt.
Verwandte Begriffe
Siehe Enteignung, Sonderopfer und Schadensersatz.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.