Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis wegen dringender betrieblicher Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Der Arbeitgeber muss eine unternehmerische Entscheidung, den dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes und fehlende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten darlegen. Bei mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern ist regelmäßig eine soziale Auswahl vorzunehmen. Kündigungsfrist, Betriebsratsanhörung und besonderer Kündigungsschutz bleiben zu beachten. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich binnen drei Wochen erhoben werden. Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz und betriebliche Beteiligungsrechte sind dabei gemeinsam zu beachten.
Rechtliche Bedeutung
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie verhältnismäßig und sozial gerechtfertigt ist.
Voraussetzungen und Folgen
Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.
Beispiel
Ein Betrieb schließt dauerhaft eine Abteilung und prüft freie Stellen sowie die soziale Auswahl.
Häufige Fragen
Welche Bedeutung hat der Begriff?
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie verhältnismäßig und sozial gerechtfertigt ist.
Was ist praktisch zu beachten?
Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.
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