Schmerzensgeld bei Behandlungsfehler

Schmerzensgeld bei einem Behandlungsfehler ist eine Geldentschädigung für immaterielle Nachteile, die ein Patient durch eine schuldhafte medizinische Pflichtverletzung erleidet. Es soll insbesondere Schmerzen, dauerhafte Beeinträchtigungen, psychische Belastungen und den Verlust an Lebensqualität ausgleichen und zugleich Genugtuung gewähren. Voraussetzung sind regelmäßig ein nachweisbarer Behandlungs- oder Aufklärungsfehler, eine dadurch verursachte Gesundheitsverletzung und die rechtliche Verantwortlichkeit des Behandlers oder Krankenhausträgers. Die Höhe wird von den Gerichten stets einzelfallbezogen und umfassend bewertet.

Rechtliche Bedeutung

Der Anspruch beruht insbesondere auf § 253 Abs. 2 BGB in Verbindung mit vertraglichen oder deliktischen Haftungsnormen.

Voraussetzungen und Folgen

Die Höhe wird nach den Umständen des Einzelfalls bemessen. Maßgeblich sind unter anderem Art und Dauer der Verletzungen, Behandlungsfolgen, Alter, Leidensintensität und mögliche Dauerfolgen.

Beispiel

Eine fehlerhaft durchgeführte Operation verursacht zusätzliche Eingriffe, starke Schmerzen und eine bleibende Bewegungseinschränkung. Diese Folgen beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes.

Häufige Fragen

Gibt es feste Schmerzensgeldtabellen?

Nein. Entscheidungssammlungen bieten Orientierung, ersetzen aber die individuelle Bewertung nicht.

Wird auch der ursprüngliche Krankheitsverlauf entschädigt?

Nur soweit der Behandlungsfehler zusätzliche oder verlängerte Beeinträchtigungen verursacht hat.

Verwandte Begriffe

Schmerzensgeld, Behandlungsfehler, Schadensersatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Risikoaufklärung

    Die Risikoaufklärung ist der Teil der ärztlichen Aufklärung, der den Patienten über mögliche nachteilige Folgen und Komplikationen einer medizinischen Maßnahme informiert. Umfang und Genauigkeit richten sich nicht allein nach statistischer Häufigkeit, sondern auch nach Schwere und Bedeutung des Risikos für die persönliche Lebensführung. Der Patient soll das Für und Wider der Behandlung selbstbestimmt abwägen können….

  • Patientenrechtegesetz

    Das Patientenrechtegesetz ist das 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten. Es bündelte und konkretisierte zuvor vor allem richterrechtlich entwickelte Grundsätze und fügte insbesondere den Behandlungsvertrag mit den §§ 630a bis 630h in das Bürgerliche Gesetzbuch ein. Geregelt wurden unter anderem Informations- und Aufklärungspflichten, Einwilligung, Dokumentation, Akteneinsicht sowie Beweiserleichterungen bei Behandlungs-…

  • Palliativmedizin

    Palliativmedizin ist die medizinische Behandlung und Begleitung von Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden und lebensbegrenzenden Erkrankung. Ihr Ziel ist nicht die Heilung, sondern die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen sowie die Erhaltung bestmöglicher Lebensqualität. Rechtlich maßgeblich bleiben Aufklärung, Einwilligung, Patientenwille und fachlicher Standard. Eine fachgerecht dosierte Symptomlinderung ist grundsätzlich zulässig, auch wenn unbeabsichtigte…

  • |

    Therapiefehler

    Ein Therapiefehler ist eine Abweichung vom geschuldeten medizinischen Standard bei Auswahl, Durchführung, Überwachung oder Anpassung einer Behandlung. Er kann etwa eine ungeeignete Therapie, fehlerhafte Dosierung, mangelhafte Operationsdurchführung, fehlende Verlaufskontrolle oder verspätete Reaktion auf Komplikationen betreffen. Nicht jede erfolglose Therapie ist fehlerhaft; maßgeblich sind Indikation, medizinischer Erkenntnisstand und konkrete Situation zum Behandlungszeitpunkt. Rechtliche Bedeutung Der Arzt…

  • |

    Patientenakte

    Die Patientenakte ist die in Papierform oder elektronisch geführte Dokumentation einer medizinischen Behandlung. Sie enthält die aus fachlicher Sicht wesentlichen Informationen über Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Befunde, Therapien, Eingriffe, Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Die Akte unterstützt eine sichere Weiterbehandlung, erfüllt die gesetzliche Dokumentationspflicht und ist zugleich für Beweisfragen sowie die Informations- und Einsichtsrechte des Patienten von…

  • Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen

    Eine Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen ist eine außergerichtliche Einrichtung, die Streitigkeiten zwischen Patienten, Ärzten und Haftpflichtversicherern wegen vermuteter Behandlungsfehler untersucht und zu einer einvernehmlichen Klärung beitragen soll. Sie kann medizinische Gutachten einholen und die haftungsrechtliche Bewertung unterstützen. Das Verfahren ist häufig kostenfrei und weniger förmlich als ein Gerichtsprozess. Seine Ergebnisse sind grundsätzlich nicht verbindlich; der Rechtsweg…