Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist eine angemessene Geldentschädigung für Schäden, die nicht unmittelbar Vermögensschäden sind. Es kommt insbesondere bei Verletzungen von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung in Betracht. Die Entschädigung soll erlittene Beeinträchtigungen ausgleichen und dem Geschädigten Genugtuung verschaffen. Höhe und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab, vor allem von Art, Dauer und Folgen der Verletzung, Verschulden, Behandlungsverlauf und Auswirkungen auf das tägliche Leben.
Anspruchsgrundlage
Die zentrale Regelung ist § 253 Absatz 2 BGB. Zusätzlich muss regelmäßig eine Haftungsgrundlage bestehen, etwa eine unerlaubte Handlung, Vertragsverletzung oder besondere Gefährdungshaftung.
Bemessung der Höhe
Es gibt keine festen Tarife. Gerichtsentscheidungen zu vergleichbaren Verletzungen bieten Orientierung, ersetzen aber nicht die Gesamtwürdigung. Berücksichtigt werden beispielsweise Schmerzen, Operationen, Dauerschäden, psychische Folgen und Mitverschulden.
Beispiel
Nach einer vorsätzlichen Körperverletzung erleidet das Opfer einen Knochenbruch und mehrmonatige Beschwerden. Neben Behandlungskosten kann ein Schmerzensgeldanspruch bestehen.
Häufige Fragen
Ist Schmerzensgeld eine Strafe?
Nein. Es ist ein zivilrechtlicher Anspruch des Geschädigten, auch wenn dasselbe Verhalten strafrechtlich verfolgt werden kann.
Wer muss die Verletzungsfolgen beweisen?
Grundsätzlich muss der Anspruchsteller die haftungsbegründenden Tatsachen und die Folgen darlegen und beweisen.
Verwandte Begriffe
Körperverletzung, Schadensersatz, Mitverschulden, unerlaubte Handlung, Haftung.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.