Patientenrechtegesetz

Das Patientenrechtegesetz ist das 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten. Es bündelte und konkretisierte zuvor vor allem richterrechtlich entwickelte Grundsätze und fügte insbesondere den Behandlungsvertrag mit den §§ 630a bis 630h in das Bürgerliche Gesetzbuch ein. Geregelt wurden unter anderem Informations- und Aufklärungspflichten, Einwilligung, Dokumentation, Akteneinsicht sowie Beweiserleichterungen bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern.

Rechtliche Bedeutung

Das Patientenrechtegesetz ist ein Änderungsgesetz und kein eigenständiges Gesetzbuch, in dem alle Patientenrechte abschließend stehen. Seine wichtigsten zivilrechtlichen Regelungen gelten heute als Bestandteil des BGB. Daneben änderte es Vorschriften des Sozialrechts und stärkte Informations-, Qualitäts- und Beteiligungsrechte.

Voraussetzungen und Folgen

Für die Praxis sind insbesondere der Behandlungsvertrag (§ 630a BGB), Informationspflichten (§ 630c), Einwilligung (§ 630d), Aufklärung (§ 630e), Dokumentation (§ 630f), Akteneinsicht (§ 630g) und die Beweislastregeln (§ 630h) maßgeblich. Spezialgesetze und Berufsordnungen bleiben daneben anwendbar.

Beispiel

Ein Patient möchte nach einer misslungenen Operation seine Akte einsehen und einen möglichen Behandlungsfehler prüfen. Die durch das Patientenrechtegesetz in das BGB eingefügten Vorschriften regeln sowohl das Einsichtsrecht als auch wichtige Beweisfragen.

Häufige Fragen

Ist das Patientenrechtegesetz ein eigenes Gesetzbuch?

Nein. Es handelt sich um ein Änderungsgesetz; seine zentralen Regeln wurden vor allem in das BGB und in sozialrechtliche Gesetze eingefügt.

Gilt es nur für Ärzte?

Nein. Die Regeln über den Behandlungsvertrag können auch andere Behandelnde erfassen, wenn eine medizinische Behandlung zugesagt wird.

Verwandte Begriffe

Patientenrecht, Behandlungsvertrag, Dokumentationspflicht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Einsicht in die Patientenakte

    Die Einsicht in die Patientenakte ist das Recht des Patienten, unverzüglich die vollständige Behandlungsdokumentation einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Das Recht folgt insbesondere aus § 630g BGB und dient der Selbstbestimmung, Transparenz und Prüfung möglicher Ansprüche. Eine Ablehnung kommt nur ausnahmsweise wegen erheblicher therapeutischer Gründe oder entgegenstehender erheblicher Rechte Dritter in Betracht und muss…

  • |

    Arzthaftungsprozess

    Der Arzthaftungsprozess ist ein gerichtliches Zivilverfahren über Ansprüche wegen einer fehlerhaften medizinischen Behandlung oder unzureichenden Aufklärung. Der Patient verlangt typischerweise Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Behandelnden oder Krankenhausträger. Kennzeichnend sind medizinisch komplexe Tatsachenfragen, die regelmäßig durch Sachverständigengutachten geklärt werden, sowie besondere Beweisregeln der §§ 630a bis 630h BGB und der hierzu entwickelten Rechtsprechung. Rechtliche Bedeutung Im…

  • |

    Diagnosefehler

    Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn ein Arzt erhobene Befunde medizinisch fehlerhaft deutet und deshalb eine unzutreffende Diagnose stellt. Da Krankheitsbilder mehrdeutig sein können und medizinische Beurteilungen Spielräume enthalten, ist nicht jede falsche Diagnose haftungsrechtlich fehlerhaft. Entscheidend ist, ob die Bewertung aus damaliger fachlicher Sicht vertretbar war. Vom Diagnosefehler ist der Befunderhebungsfehler zu unterscheiden, bei dem…

  • |

    Behandlungsfehler

    Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung vom zum maßgeblichen Zeitpunkt geschuldeten fachlichen Standard abweicht. Er kann Diagnose, Befunderhebung, Therapie, Organisation, Hygiene, Nachsorge oder Medikation betreffen. Nicht jeder ungünstige Verlauf oder jede Komplikation ist ein Fehler. Für einen Schadensersatzanspruch müssen grundsätzlich Pflichtverletzung, Gesundheitsschaden und Ursachenzusammenhang festgestellt werden; besondere Beweisregeln können den Patienten entlasten. Rechtliche…

  • Heilbehandlung

    Heilbehandlung bezeichnet medizinische Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, Krankheiten oder Verletzungen zu erkennen, zu heilen, ihre Folgen zu lindern oder eine Verschlimmerung zu verhindern. Dazu können Diagnostik, ärztliche Therapie, Arzneimittel, Operationen, Rehabilitation sowie Heil- und Hilfsmittel gehören. Der Begriff wird im Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Schadensrecht und Steuerrecht verwendet und kann je nach Regelungszusammenhang unterschiedlich weit verstanden…

  • |

    Befunderhebungsfehler

    Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn ein Behandelnder medizinisch gebotene Befunde nicht rechtzeitig erhebt oder sichert. Anders als beim Diagnosefehler fehlt damit eine erforderliche Untersuchungsgrundlage. Typische Fälle sind unterlassene Labor-, Bildgebungs-, Kontroll- oder Nachuntersuchungen. Der Fehler kann besondere Beweiserleichterungen auslösen, wenn der hypothetisch erhobene Befund wahrscheinlich reaktionspflichtig gewesen wäre und das Unterlassen der gebotenen Reaktion grob…