Beweislast im Arzthaftungsrecht

Die Beweislast im Arzthaftungsrecht bestimmt, welche Partei im Prozess die Voraussetzungen eines Haftungsanspruchs nachweisen muss. Grundsätzlich beweist der Patient den Behandlungsfehler, den Gesundheitsschaden und die Ursächlichkeit zwischen beiden; der Behandler muss insbesondere eine ordnungsgemäße Aufklärung und Einwilligung darlegen. Wegen typischer Informations- und Beweisschwierigkeiten sieht § 630h BGB für bestimmte Dokumentationsmängel, voll beherrschbare Risiken und grobe Behandlungsfehler besondere Vermutungen und Beweiserleichterungen vor. Diese Regeln sollen ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Beteiligten herstellen.

Rechtliche Bedeutung

Die Beweislast entscheidet häufig über den Ausgang eines Arzthaftungsprozesses, weil medizinische Ursachen im Nachhinein nur schwer sicher festzustellen sind.

Voraussetzungen und Folgen

Eine Beweislastumkehr ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Besonders bedeutsam sind grobe Behandlungsfehler und qualifizierte Befunderhebungsfehler, wenn sie grundsätzlich geeignet sind, den eingetretenen Schaden zu verursachen.

Beispiel

Ein grober Behandlungsfehler ist geeignet, den späteren Gesundheitsschaden herbeizuführen. Dann kann der Behandler beweisen müssen, dass der Fehler nicht ursächlich war.

Häufige Fragen

Muss der Patient immer alles beweisen?

Nein. Gesetzliche Vermutungen und richterrechtliche Beweiserleichterungen können einzelne Nachweise erleichtern oder umkehren.

Welche Rolle spielt die Patientenakte?

Dokumentationsmängel können Vermutungen zugunsten des Patienten auslösen.

Verwandte Begriffe

Beweislast, Beweislastumkehr, Grober Behandlungsfehler

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Impfentscheidung

    Impfentscheidung ist die Entscheidung, ob und wann ein minderjähriges Kind eine Schutzimpfung erhält. Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern handelt es sich regelmäßig um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, über die sie sich einigen müssen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis für die konkrete Impfung einem Elternteil übertragen. Maßgeblich sind Kindeswohl, ärztliche Aufklärung, aktuelle…

  • Schmerzensgeld bei Behandlungsfehler

    Schmerzensgeld bei einem Behandlungsfehler ist eine Geldentschädigung für immaterielle Nachteile, die ein Patient durch eine schuldhafte medizinische Pflichtverletzung erleidet. Es soll insbesondere Schmerzen, dauerhafte Beeinträchtigungen, psychische Belastungen und den Verlust an Lebensqualität ausgleichen und zugleich Genugtuung gewähren. Voraussetzung sind regelmäßig ein nachweisbarer Behandlungs- oder Aufklärungsfehler, eine dadurch verursachte Gesundheitsverletzung und die rechtliche Verantwortlichkeit des Behandlers…

  • Dokumentationspflicht

    Die Dokumentationspflicht verpflichtet den Behandelnden, die für die Behandlung wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse zeitnah in einer Patientenakte festzuhalten. Dazu gehören insbesondere Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Befunde, Therapien, Eingriffe, Einwilligungen und Aufklärungen. Die Dokumentation dient der Behandlungskontinuität, der Patientensicherheit und der Beweissicherung. Nachträgliche Änderungen müssen erkennen lassen, wann und mit welchem Inhalt sie vorgenommen wurden. Rechtliche Bedeutung…

  • Organspende

    Organspende ist die freiwillige Übertragung menschlicher Organe oder Gewebe auf einen anderen Menschen zur medizinischen Behandlung. Rechtlich wird zwischen Lebendspende und postmortaler Spende unterschieden. Voraussetzungen, Einwilligung, Feststellung des Todes, Vermittlung und Entnahme regelt insbesondere das Transplantationsgesetz. Eine postmortale Entnahme setzt in Deutschland grundsätzlich eine dokumentierte Zustimmung des Spenders oder eine Entscheidung der Angehörigen nach dessen…

  • Patientenrechte

    Patientenrechte sind die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Rechte eines Patienten gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Dazu gehören insbesondere das Recht auf verständliche Information, wirksame Einwilligung, fachgerechte Behandlung, Vertraulichkeit, Dokumentation und Einsicht in die Patientenakte. Die Rechte sichern die Selbstbestimmung des Patienten und schaffen zugleich Maßstäbe für die Haftung, wenn medizinische oder organisatorische…

  • Wahlleistungsvereinbarung

    Eine Wahlleistungsvereinbarung ist eine zusätzliche Vereinbarung zwischen einem Krankenhaus und einem Patienten über Leistungen, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen. Typische Wahlleistungen sind die privatärztliche Behandlung durch bestimmte Ärzte und eine besondere Unterbringung, etwa im Ein- oder Zweibettzimmer. Die Vereinbarung unterliegt strengen gesetzlichen Form- und Informationsanforderungen. Ist sie unwirksam, kann das Krankenhaus oder der liquidationsberechtigte…