Organspende
Organspende ist die freiwillige Übertragung menschlicher Organe oder Gewebe auf einen anderen Menschen zur medizinischen Behandlung. Rechtlich wird zwischen Lebendspende und postmortaler Spende unterschieden. Voraussetzungen, Einwilligung, Feststellung des Todes, Vermittlung und Entnahme regelt insbesondere das Transplantationsgesetz. Eine postmortale Entnahme setzt in Deutschland grundsätzlich eine dokumentierte Zustimmung des Spenders oder eine Entscheidung der Angehörigen nach dessen mutmaßlichem Willen voraus. Organhandel ist verboten. Das Verfahren unterliegt deshalb besonderen gesetzlichen Kontrollen und Transparenzanforderungen.
Rechtliche Bedeutung
Das Recht der Organspende soll Selbstbestimmung, Spenderschutz, gerechte Organvermittlung und Vertrauen in die Transplantationsmedizin sichern.
Voraussetzungen und Folgen
Bei postmortalen Spenden müssen insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an Zustimmung und Todesfeststellung erfüllt sein. Lebendspenden sind wegen der Risiken nur unter engen persönlichen und medizinischen Voraussetzungen zulässig.
Beispiel
Ein Verstorbener hat zu Lebzeiten einen Organspendeausweis mit Zustimmung ausgefüllt. Nach ordnungsgemäßer Todesfeststellung kann eine Entnahme nach den gesetzlichen Regeln geprüft werden.
Häufige Fragen
Gilt in Deutschland eine Widerspruchslösung?
Nein. Eine Organentnahme setzt grundsätzlich eine Zustimmung oder eine entsprechende Entscheidung nach dem Willen des Verstorbenen voraus.
Dürfen Organe verkauft werden?
Nein. Der Handel mit Organen und Geweben ist gesetzlich verboten.
Verwandte Begriffe
Einwilligung, Menschenwürde, Transplantationsrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.