Grober Behandlungsfehler
Ein grober Behandlungsfehler ist ein objektiv schwerwiegender Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse, der aus fachlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Die Bewertung erfolgt durch das Gericht auf Grundlage medizinischer Sachverständigengutachten. Entscheidend ist nicht persönliches Verschulden, sondern Gewicht und Unverständlichkeit des fachlichen Fehlers.
Rechtliche Bedeutung
Die Einstufung hat erhebliche beweisrechtliche Bedeutung. Ist der grobe Fehler grundsätzlich geeignet, den eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen, wird nach § 630h Abs. 5 BGB regelmäßig vermutet, dass er ursächlich war.
Voraussetzungen und Folgen
Der Patient muss zunächst Fehler, Schwere und grundsätzliche Schadenseignung beweisen. Der Behandelnde kann die Kausalitätsvermutung widerlegen. Nicht jeder eindeutige oder folgenreiche Fehler ist automatisch grob.
Beispiel
Ein Arzt unterlässt trotz eindeutig lebensbedrohlicher Befunde eine sofort zwingende Standardmaßnahme. Das Gericht kann dies als groben Behandlungsfehler bewerten.
Häufige Fragen
Entscheidet der Sachverständige, ob ein Fehler grob ist?
Die rechtliche Einordnung trifft das Gericht; der Sachverständige liefert die medizinische Bewertung.
Führt ein grober Fehler automatisch zu Haftung?
Nicht vollständig automatisch, erleichtert aber den Nachweis der Kausalität erheblich.
Verwandte Begriffe
Siehe Behandlungsfehler, Beweislastumkehr und § 630h Abs. 5 BGB.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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