|

Grober Behandlungsfehler

Ein grober Behandlungsfehler ist ein objektiv schwerwiegender Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse, der aus fachlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Die Bewertung erfolgt durch das Gericht auf Grundlage medizinischer Sachverständigengutachten. Entscheidend ist nicht persönliches Verschulden, sondern Gewicht und Unverständlichkeit des fachlichen Fehlers.

Rechtliche Bedeutung

Die Einstufung hat erhebliche beweisrechtliche Bedeutung. Ist der grobe Fehler grundsätzlich geeignet, den eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen, wird nach § 630h Abs. 5 BGB regelmäßig vermutet, dass er ursächlich war.

Voraussetzungen und Folgen

Der Patient muss zunächst Fehler, Schwere und grundsätzliche Schadenseignung beweisen. Der Behandelnde kann die Kausalitätsvermutung widerlegen. Nicht jeder eindeutige oder folgenreiche Fehler ist automatisch grob.

Beispiel

Ein Arzt unterlässt trotz eindeutig lebensbedrohlicher Befunde eine sofort zwingende Standardmaßnahme. Das Gericht kann dies als groben Behandlungsfehler bewerten.

Häufige Fragen

Entscheidet der Sachverständige, ob ein Fehler grob ist?

Die rechtliche Einordnung trifft das Gericht; der Sachverständige liefert die medizinische Bewertung.

Führt ein grober Fehler automatisch zu Haftung?

Nicht vollständig automatisch, erleichtert aber den Nachweis der Kausalität erheblich.

Verwandte Begriffe

Siehe Behandlungsfehler, Beweislastumkehr und § 630h Abs. 5 BGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

Ein Kommentar

Die Kommentare sind geschlossen.