Rückkaufswert der Lebensversicherung
Rückkaufswert der Lebensversicherung bezeichnet den Betrag, den der Versicherer bei vorzeitiger Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln auszahlt. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen und Einzelfall.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem konkreten Versicherungsvertrag und den einbezogenen Versicherungsbedingungen.
Voraussetzungen und Folgen
Seine Berechnung berücksichtigt insbesondere Deckungskapital, Kosten, vereinbarte Abzüge und Überschussanteile und kann deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen
Beispiel
Ein Versicherungsnehmer kündigt seinen langjährigen Vertrag und verlangt Auskunft über den berechneten Rückkaufswert
Häufige Fragen
Welche Regelungen sind maßgeblich?
Entscheidend sind insbesondere das VVG, der Versicherungsschein und die wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen.
Muss jeder Streit gerichtlich geklärt werden?
Nein. Zunächst kommen eine Prüfung durch den Versicherer, Beschwerdeverfahren oder eine außergerichtliche Schlichtung in Betracht.
Verwandte Begriffe
Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Versicherungsfall
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.