Bezugsrecht in der Lebensversicherung
Bezugsrecht in der Lebensversicherung bezeichnet die Bestimmung, welche Person die Versicherungsleistung aus einer Lebensversicherung erhalten soll. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen und Einzelfall. Maßgeblich bleiben dabei das Versicherungsvertragsgesetz und die wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem konkreten Versicherungsvertrag und den einbezogenen Versicherungsbedingungen.
Voraussetzungen und Folgen
Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich ausgestaltet sein; Auslegung, Änderung und Verhältnis zum Nachlass sind rechtlich bedeutsam
Beispiel
Der Versicherungsnehmer setzt seinen Ehegatten als Bezugsberechtigten für die Todesfallleistung ein
Häufige Fragen
Welche Regelungen sind maßgeblich?
Entscheidend sind insbesondere das VVG, der Versicherungsschein und die wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen.
Muss jeder Streit gerichtlich geklärt werden?
Nein. Zunächst kommen eine Prüfung durch den Versicherer, Beschwerdeverfahren oder eine außergerichtliche Schlichtung in Betracht.
Verwandte Begriffe
Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Versicherungsfall
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.