Bundesstaat

Bundesstaat bezeichnet einen Staat, in dem die staatliche Gewalt zwischen einem Gesamtstaat und eigenständigen Gliedstaaten aufgeteilt ist. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang. Der Begriff gehört damit zu den tragenden Regeln der staatlichen und parlamentarischen Ordnung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz und seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

Voraussetzungen und Folgen

Bund und Länder besitzen jeweils eigene Verfassungsräume, Organe und Kompetenzen; ihre Ordnung wird im Grundgesetz insbesondere durch Art. 20 und Art. 30 GG geprägt

Beispiel

Der Bund erlässt Bundesrecht, während ein Land in seinem Kompetenzbereich eigene Gesetze beschließt

Häufige Fragen

Wo ist der Begriff rechtlich verankert?

Maßgeblich sind insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes und die dazu ergangene Verfassungsrechtsprechung.

Kann die Regel politisch frei verändert werden?

Änderungen müssen das verfassungsrechtlich vorgesehene Verfahren und gegebenenfalls unabänderliche Verfassungsgrundsätze beachten.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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