Dritte Lesung

Dritte Lesung bezeichnet die abschließende Beratung eines Gesetzentwurfs vor der Schlussabstimmung im Bundestag. Er gehört zu den wichtigen Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff ist damit für demokratische Willensbildung, Verantwortlichkeit und staatliche Kontrolle besonders bedeutsam.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz sowie den Geschäftsordnungen von Bundestag und Bundesregierung.

Voraussetzungen und Folgen

Sie konzentriert sich auf die endgültige politische Entscheidung; Änderungsanträge sind nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig

Beispiel

Nach der Schlussdebatte stimmt der Bundestag über den Gesetzentwurf insgesamt ab

Häufige Fragen

Wo ist der Begriff geregelt?

Maßgeblich sind je nach Gegenstand das Grundgesetz, Bundesgesetze und die Geschäftsordnungen der beteiligten Verfassungsorgane.

Warum ist der Begriff verfassungsrechtlich bedeutsam?

Er ordnet demokratische Entscheidungsverfahren und sichert Verantwortlichkeit, Transparenz oder gegenseitige Kontrolle staatlicher Organe.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Appellentscheidung

    Appellentscheidung bezeichnet eine Entscheidung, in der ein Verfassungsgericht verfassungsrechtlichen Änderungsbedarf aufzeigt, ohne die geltende Norm sofort zu beanstanden. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und…

  • |

    Gegenzeichnung

    Gegenzeichnung ist die nach Art. 58 GG grundsätzlich erforderliche Mitunterzeichnung von Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten durch den Bundeskanzler oder den zuständigen Bundesminister. Sie ist Gültigkeitsvoraussetzung des präsidialen Aktes und ordnet dessen politische Verantwortung einem Mitglied der parlamentarisch verantwortlichen Bundesregierung zu. Ausgenommen sind die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages nach Art….

  • |

    Bayerische Verfassung von 1818

    Die Bayerische Verfassung von 1818 war die am 26. Mai 1818 von König Maximilian I. Joseph erlassene Verfassungsordnung des Königreichs Bayern. Sie begrenzte die monarchische Staatsgewalt durch rechtliche Bindungen, gewährleistete bestimmte Freiheitsrechte und richtete eine Ständeversammlung mit zwei Kammern ein. Diese wirkte insbesondere an Gesetzgebung und Steuerbewilligung mit. Trotz späterer Änderungen blieb das monarchische Prinzip…

  • Grundrechtliches Teilhaberecht

    Grundrechtliches Teilhaberecht ist ein aus Grundrechten abgeleiteter Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu staatlich bereitgestellten Einrichtungen, Leistungen oder Verfahren. Grundrechte verpflichten den Staat grundsätzlich nicht zur Schaffung unbegrenzter Kapazitäten. Hat er jedoch ein Leistungssystem eingerichtet, muss er vorhandene Möglichkeiten nach sachgerechten und gleichheitskonformen Kriterien verteilen. Der konkrete Anspruch steht daher regelmäßig unter dem Vorbehalt verfügbarer Kapazitäten,…

  • Objektive Wertordnung der Grundrechte

    Objektive Wertordnung der Grundrechte bezeichnet die Wirkung der Grundrechte als grundlegende Wertentscheidungen für die gesamte Rechtsordnung neben ihren subjektiven Abwehrrechten. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das…

  • Informationsfreiheit

    Die Informationsfreiheit ist das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Sie ist in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt und sichert den freien Zugang zu Informationen, die technisch geeignet und dazu bestimmt sind, der Allgemeinheit zugänglich zu sein. Davon zu unterscheiden sind gesetzliche Ansprüche auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber…