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Kompetenz kraft Sachzusammenhangs

Kompetenz kraft Sachzusammenhangs ist eine ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Sie erlaubt die Regelung eines an sich landeszuständigen Gegenstands, wenn dieser untrennbar mit einer ausdrücklich zugewiesenen Bundesmaterie verbunden ist und die Bundeskompetenz ohne die ergänzende Regelung nicht sinnvoll ausgeübt werden könnte. Bloße Zweckmäßigkeit, Sachnähe oder ein praktischer Vorteil genügen nicht. Als Ausnahme von der Länderzuständigkeit ist die Kompetenz restriktiv anzuwenden und sorgfältig zu begründen.

Rechtliche Bedeutung

Die Kompetenz verhindert Regelungslücken, darf aber die geschriebene bundesstaatliche Zuständigkeitsordnung nicht beliebig erweitern. Rechtsgrundlagen und systematischen Zusammenhang zeigen Artikel 30 und Artikel 70 bis 74 im Grundgesetz; ergänzend erläutert das-grundgesetz.de die Verfassungsordnung. Verwandte Wörterbuchartikel sind Verfassungsrecht, Grundgesetz, Bundesstaat und Gewaltenteilung sowie ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz.

Abgrenzung

Bei der Annexkompetenz wird ein untergeordneter Nebenbereich mitgeregelt; der Sachzusammenhang betrifft eine unerlässliche Verbindung zwischen Regelungsmaterien.

Beispiel

Eine Bundesregelung kann einen eng begrenzten landesrechtlichen Teilbereich erfassen, wenn die ausdrücklich zugewiesene Hauptmaterie sonst objektiv nicht wirksam geregelt werden könnte.

FAQ

Steht die Kompetenz im Grundgesetz?

Nein. Sie ist richterrechtlich anerkannt und wird aus notwendigen Zusammenhängen geschriebener Kompetenzen abgeleitet.

Reicht eine bundesweit einheitliche Lösung als Grund?

Nein. Einheitlichkeitsinteresse oder Zweckmäßigkeit allein begründen keine ungeschriebene Kompetenz.

Wie eng ist sie auszulegen?

Sehr eng, weil sie die grundsätzliche Länderzuständigkeit durchbricht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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