Gesetzesbeschluss

Gesetzesbeschluss bezeichnet die förmliche Entscheidung des Bundestages, einen beratenen Gesetzentwurf in einer bestimmten Fassung anzunehmen. Er gehört zu den wichtigen Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff ist damit für demokratische Willensbildung, Verantwortlichkeit und staatliche Kontrolle besonders bedeutsam.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz sowie den Geschäftsordnungen von Bundestag und Bundesregierung.

Voraussetzungen und Folgen

Der Beschluss ist ein wesentlicher Schritt des Gesetzgebungsverfahrens, dem je nach Gesetz die Beteiligung des Bundesrates folgt

Beispiel

Der Bundestag nimmt den Entwurf nach dritter Lesung mit der erforderlichen Mehrheit an

Häufige Fragen

Wo ist der Begriff geregelt?

Maßgeblich sind je nach Gegenstand das Grundgesetz, Bundesgesetze und die Geschäftsordnungen der beteiligten Verfassungsorgane.

Warum ist der Begriff verfassungsrechtlich bedeutsam?

Er ordnet demokratische Entscheidungsverfahren und sichert Verantwortlichkeit, Transparenz oder gegenseitige Kontrolle staatlicher Organe.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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