Parlamentarischer Rat
Der Parlamentarische Rat war das von den westdeutschen Landtagen gewählte Gremium, das von September 1948 bis Mai 1949 in Bonn das Grundgesetz ausarbeitete. Ihm gehörten 65 stimmberechtigte Mitglieder sowie nicht stimmberechtigte Berliner Vertreter an. Präsident war Konrad Adenauer; der Hauptausschuss wurde von Carlo Schmid geprägt. Der Rat verband historische Erfahrungen, Vorgaben der Besatzungsmächte und unterschiedliche politische Vorstellungen zu einer freiheitlichen, demokratischen und föderalen Verfassungsordnung.
Begriff und historischer Zusammenhang
Grundlage der Beratungen waren unter anderem die Frankfurter Dokumente und der Entwurf des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee. Die Mitglieder arbeiteten in Ausschüssen und im Plenum. Frauen wie Elisabeth Selbert setzten wichtige Akzente, insbesondere für die Gleichberechtigung.
Rechtliche Bedeutung
Der Parlamentarische Rat gestaltete zentrale Sicherungen des Grundgesetzes: die Bindung aller Staatsgewalt an Grundrechte, eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit, das konstruktive Misstrauensvotum und den bundesstaatlichen Aufbau. Seine Beratungen sind eine wichtige Quelle für die historische Auslegung des Grundgesetzes.
Beispiel
Die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Art. 3 Abs. 2 GG wurde nach intensiver Debatte aufgenommen und wirkte als Auftrag zur Beseitigung entgegenstehenden Rechts.
Häufige Fragen
War der Parlamentarische Rat ein Parlament?
Er war kein gewöhnliches Gesetzgebungsparlament, sondern ein besonderes, von den Landtagen beschicktes Organ zur Ausarbeitung des Grundgesetzes.
Beschloss der Rat das Grundgesetz allein?
Nach seinem Beschluss waren die Genehmigung der Militärgouverneure und die Zustimmung der Landtage erforderlich.
Verwandte Begriffe
Entstehung des Grundgesetzes, Grundgesetz, Weimarer Reichsverfassung, Menschenwürde als Rechtsprinzip
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