Hammelsprung

Hammelsprung bezeichnet ein parlamentarisches Zählverfahren im Bundestag, bei dem die Abgeordneten den Sitzungssaal verlassen und durch gekennzeichnete Türen wieder betreten. Er gehört zu den Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff ist damit für demokratische Willensbildung, Verantwortlichkeit und staatliche Kontrolle besonders bedeutsam.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz sowie den Geschäftsordnungen von Bundestag und Bundesregierung.

Voraussetzungen und Folgen

Das Verfahren wird insbesondere eingesetzt, wenn Abstimmungsergebnis oder Beschlussfähigkeit zweifelhaft sind

Beispiel

Nach unklarem Handzeichen lässt der Sitzungspräsident die Stimmen durch einen Hammelsprung zählen

Häufige Fragen

Wo ist der Begriff geregelt?

Maßgeblich sind je nach Gegenstand das Grundgesetz, Bundesgesetze und die Geschäftsordnungen der beteiligten Verfassungsorgane.

Warum ist der Begriff verfassungsrechtlich bedeutsam?

Er ordnet demokratische Entscheidungsverfahren und sichert Verantwortlichkeit, Transparenz oder gegenseitige Kontrolle staatlicher Organe.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Bundestag

    Der Bundestag ist die unmittelbar vom Volk gewählte parlamentarische Vertretung auf Bundesebene und das zentrale Gesetzgebungsorgan des Bundes. Seine Abgeordneten werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen bestimmt. Der Bundestag beschließt Bundesgesetze, wählt den Bundeskanzler, kontrolliert die Bundesregierung, bewilligt den Bundeshaushalt und behandelt politische Fragen öffentlich. Seine Stellung, Wahl und Arbeitsweise richten sich…

  • Überhangmandat

    Überhangmandat bezeichnet ein Mandat, das nach einem Wahlsystem entstehen kann, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem maßgeblichen Verhältnis der Stimmen zustehen. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich…

  • Allgemeiner Justizgewährungsanspruch

    Allgemeiner Justizgewährungsanspruch bezeichnet den verfassungsrechtlichen Anspruch auf wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz bei Streitigkeiten außerhalb des speziellen Art. 19 Abs. 4 GG. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das…

  • Vermittlungsausschuss

    Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat. Er soll bei Meinungsverschiedenheiten über ein Gesetz einen politisch und rechtlich tragfähigen Kompromiss ermöglichen. Das Gremium besteht aus Mitgliedern beider Verfassungsorgane und kann Änderungen des Gesetzesbeschlusses vorschlagen. Es beschließt das Gesetz nicht selbst. Seine Bedeutung und das Recht zu seiner Anrufung unterscheiden sich danach, ob…

  • Bundesminister

    Bundesminister bezeichnet ein Mitglied der Bundesregierung, das einen Geschäftsbereich des Bundes eigenverantwortlich leitet oder besondere Aufgaben wahrnimmt. Er gehört zu den wichtigen Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der…

  • Bekenntnisfreiheit

    Bekenntnisfreiheit bezeichnet das Recht, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen nach außen zu bekennen oder ein Bekenntnis zu verweigern. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die…