Bundestag

Der Bundestag ist die unmittelbar vom Volk gewählte parlamentarische Vertretung auf Bundesebene und das zentrale Gesetzgebungsorgan des Bundes. Seine Abgeordneten werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen bestimmt. Der Bundestag beschließt Bundesgesetze, wählt den Bundeskanzler, kontrolliert die Bundesregierung, bewilligt den Bundeshaushalt und behandelt politische Fragen öffentlich. Seine Stellung, Wahl und Arbeitsweise richten sich vor allem nach dem Grundgesetz, dem Bundeswahlrecht und seiner Geschäftsordnung.

Zusammensetzung und Wahl

Die Abgeordneten werden nach den Grundsätzen des Artikels 38 GG gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Näheres zum Wahlsystem erläutert wahlrecht-faq.de.

Aufgaben

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers, die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung und das Budgetrecht. Bei vielen Gesetzen wirkt außerdem der Bundesrat mit.

Beispiel

Ein Entwurf für ein Bundesgesetz wird im Bundestag beraten und beschlossen. Je nach Gesetz muss anschließend der Bundesrat zustimmen oder kann Einspruch einlegen.

Häufige Fragen

Ist der Bundestag die Bundesregierung?

Nein. Der Bundestag ist das Parlament; die Bundesregierung gehört zur vollziehenden Gewalt.

Wer wählt den Bundeskanzler?

Der Bundestag wählt ihn auf Vorschlag des Bundespräsidenten.

Verwandte Begriffe

Bundesrat, Abgeordneter, Gesetzgebung, Demokratieprinzip, Gewaltenteilung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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