Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme bezeichnet das Grundrecht auf Schutz persönlich genutzter IT-Systeme vor heimlichem staatlichem Zugriff und Manipulation. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt damit Freiheit, Persönlichkeitsschutz und rechtsstaatliche Begrenzung öffentlicher Gewalt.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus den Grundrechten des Grundgesetzes und ihrer Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

Voraussetzungen und Folgen

Eingriffe verlangen eine besondere gesetzliche Grundlage, hohe Gefahrenvoraussetzungen und verfahrensrechtliche Sicherungen

Beispiel

Eine Sicherheitsbehörde greift heimlich auf sämtliche Daten eines privaten Computers zu

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlage ist maßgeblich?

Entscheidend sind das jeweils einschlägige Grundrecht, seine Schranken und die verfassungsgerichtlich entwickelten Schutzmaßstäbe.

Wann ist ein Eingriff zulässig?

Ein Eingriff benötigt eine tragfähige Rechtsgrundlage und muss insbesondere Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit und weitere Schranken-Schranken beachten.

Verwandte Begriffe

Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Grundrechte, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Mittelbarer Grundrechtseingriff

    Ein mittelbarer Grundrechtseingriff ist eine staatlich verursachte Beeinträchtigung, die nicht unmittelbar beim Grundrechtsträger eintritt, sondern über weitere Umstände, Entscheidungen Dritter oder wirtschaftliche Anreize vermittelt wird. Auch solche Wirkungen können dem Staat zugerechnet werden, wenn sie vorhersehbar, gezielt oder von erheblichem Gewicht sind. Der Begriff verhindert, dass grundrechtlicher Schutz allein wegen einer mehrstufigen Wirkungsweise staatlicher Maßnahmen…

  • Bundeskanzler

    Der Bundeskanzler ist der Leiter der Bundesregierung. Er wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt und anschließend vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Er schlägt die Bundesminister zur Ernennung und Entlassung vor und nimmt innerhalb der Bundesregierung eine besonders starke Stellung ein. Seine Wahl, Amtsführung…

  • Kammer des Bundesverfassungsgerichts

    Kammer des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet einen aus drei Richtern bestehenden Spruchkörper eines Senats des Bundesverfassungsgerichts. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit Kompetenzordnung,…

  • |

    Landeseigenverwaltung

    Landeseigenverwaltung ist der verfassungsrechtliche Regelfall, in dem die Länder Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausführen. Nach Artikel 83 und 84 Grundgesetz bestimmen sie grundsätzlich Behördeneinrichtung und Verwaltungsverfahren und tragen die Verantwortung für den Vollzug. Der Bund darf die Rechtmäßigkeit der Ausführung beaufsichtigen, besitzt aber grundsätzlich keine umfassende Fachaufsicht oder Einzelweisungsbefugnis. Sonderregelungen des Grundgesetzes und gesetzliche Abweichungsmöglichkeiten…

  • Zweite Lesung

    Zweite Lesung bezeichnet die Phase des Gesetzgebungsverfahrens, in der der Bundestag einen Gesetzentwurf auf Grundlage der Ausschussempfehlung im Einzelnen berät. Er gehört zu den Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die…

  • |

    Sozialisierung

    Sozialisierung ist die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen oder Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft auf gesetzlicher Grundlage. Artikel 15 Grundgesetz erlaubt sie zum Zweck einer grundlegenden Neuordnung wirtschaftlicher Eigentumsverhältnisse. Das Sozialisierungsgesetz muss Art und Ausmaß der Entschädigung regeln. Die Vorschrift unterscheidet sich von der Enteignung, weil nicht nur eine konkrete öffentliche…