|

Sozialisierung

Sozialisierung ist die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen oder Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft auf gesetzlicher Grundlage. Artikel 15 Grundgesetz erlaubt sie zum Zweck einer grundlegenden Neuordnung wirtschaftlicher Eigentumsverhältnisse. Das Sozialisierungsgesetz muss Art und Ausmaß der Entschädigung regeln. Die Vorschrift unterscheidet sich von der Enteignung, weil nicht nur eine konkrete öffentliche Aufgabe erfüllt, sondern eine Wirtschaftsordnung strukturell verändert wird. In der Bundesrepublik wurde Artikel 15 bislang nicht praktisch angewandt.

Rechtliche Bedeutung

Artikel 15 eröffnet dem Gesetzgeber eine Gestaltungsbefugnis, verpflichtet ihn aber nicht zur Sozialisierung.

Voraussetzungen und Folgen

Erforderlich sind ein formelles Gesetz, sozialisierungsfähige Güter, Gemeinwirtschaftszweck, Verhältnismäßigkeit und eine Entschädigungsregelung.

Beispiel

Ein Gesetz würde bestimmte große Wohnungsbestände in eine gemeinwirtschaftliche Organisationsform überführen.

Häufige Fragen

Ist Sozialisierung bereits Enteignung?

Nein. Sie ist ein eigenständiges verfassungsrechtliches Instrument mit besonderen Voraussetzungen.

Muss entschädigt werden?

Ja, das Gesetz muss Art und Ausmaß der Entschädigung bestimmen.

Verwandte Begriffe

Siehe Enteignung, Entschädigung und Eigentumsgarantie.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Einrichtungsgarantie

    Einrichtungsgarantie ist eine Verfassungsnorm, die Bestand und wesentliche Struktur einer öffentlich-rechtlichen Institution gegen vollständige Abschaffung oder inhaltliche Aushöhlung schützt. Der Gesetzgeber darf die Einrichtung ausgestalten und verändern, muss aber ihren verfassungsrechtlich prägenden Kern erhalten. Beispiele sind die kommunale Selbstverwaltung, das Berufsbeamtentum oder bestimmte Strukturen der Rechtspflege. Anders als ein individuelles Grundrecht richtet sich die Garantie…

  • Bundeswehreinsatz im Innern

    Bundeswehreinsatz im Innern bezeichnet die Verwendung der Streitkräfte innerhalb Deutschlands außerhalb der Verteidigung. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff prägt damit…

  • |

    Zählwertgleichheit

    Zählwertgleichheit bedeutet, dass jede gültig abgegebene Stimme bei der Ermittlung des Wahlergebnisses grundsätzlich mit demselben rechnerischen Wert berücksichtigt wird. Kein Wähler darf mehrere Stimmen mit größerem Zählgewicht erhalten, während die Stimme eines anderen geringer zählt. Der Grundsatz ist ein Kern der Gleichheit der Wahl. Er ist von der Erfolgswertgleichheit zu unterscheiden, die den tatsächlichen Einfluss…

  • |

    Kompetenz kraft Sachzusammenhangs

    Kompetenz kraft Sachzusammenhangs ist eine ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Sie erlaubt die Regelung eines an sich landeszuständigen Gegenstands, wenn dieser untrennbar mit einer ausdrücklich zugewiesenen Bundesmaterie verbunden ist und die Bundeskompetenz ohne die ergänzende Regelung nicht sinnvoll ausgeübt werden könnte. Bloße Zweckmäßigkeit, Sachnähe oder ein praktischer Vorteil genügen nicht. Als Ausnahme von der Länderzuständigkeit ist…

  • Erkennungsdienstliche Behandlung

    Erkennungsdienstliche Behandlung ist die Erhebung körperbezogener Identifizierungsdaten eines Beschuldigten, etwa Fingerabdrücke, Fotografien oder Messungen. Der Begriff gehört zum Strafprozessrecht und beeinflusst Rechte, Ermittlungsmaßnahmen, gerichtliche Entscheidungen oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich vor allem aus der Strafprozessordnung, dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Anwendung muss ein rechtsstaatliches und faires Verfahren…

  • |

    Bedürfniskompetenz

    Bedürfniskompetenz ist die historische Bezeichnung für eine frühere Schranke der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. Nach dem ursprünglichen Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz durfte der Bund tätig werden, wenn ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung bestand. Seit der Verfassungsreform von 1994 gilt stattdessen für bestimmte Materien die strengere Erforderlichkeitsklausel. Der Begriff bleibt für die Rechtsgeschichte des Föderalismus…