Religiös-weltanschauliche Neutralität

Religiös-weltanschauliche Neutralität bezeichnet die Pflicht des Staates, sich mit keiner Religion oder Weltanschauung zu identifizieren und unterschiedliche Überzeugungen grundsätzlich gleich zu behandeln. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt damit Neutralität, demokratischen Wettbewerb und staatliche Verfassungsidentität.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz, ergänzenden Gesetzen und der Verfassungsrechtsprechung.

Voraussetzungen und Folgen

Neutralität bedeutet offene und übergreifende Haltung, nicht vollständige Verdrängung von Religion aus dem öffentlichen Raum

Beispiel

Eine Behörde darf eine bestimmte Glaubensgemeinschaft nicht ohne sachlichen Grund bevorzugen

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind das Grundgesetz, einschlägige Bundes- oder Landesgesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Welche Funktion erfüllt der Begriff?

Er sichert freiheitliche Ordnung, demokratischen Wettbewerb oder die rechtlich begrenzte Zusammenarbeit staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen.

Verwandte Begriffe

Verfassungsrecht, Demokratieprinzip, Glaubensfreiheit

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Vermittlungsverfahren

    Vermittlungsverfahren bezeichnet das Verfahren zur Suche nach einem Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat bei einem Gesetzgebungskonflikt. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der…

  • Kooperativer Föderalismus

    Kooperativer Föderalismus bezeichnet die enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei Planung, Finanzierung und Durchführung staatlicher Aufgaben. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff…

  • |

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Spezifisches Verfassungsrecht bezeichnet den verfassungsrechtlichen Maßstab, nach dem das Bundesverfassungsgericht fachgerichtliche Entscheidungen prüft. Nicht jeder Fehler bei der Anwendung einfachen Rechts ist zugleich ein Verfassungsverstoß. Bedeutung Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte. Das Bundesverfassungsgericht ist keine „Superrevisionsinstanz“. Es greift im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde erst ein, wenn eine Entscheidung gerade…

  • Neue Formel des Bundesverfassungsgerichts

    Neue Formel des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet einen abgestuften Gleichheitsmaßstab, der je nach Differenzierungsmerkmal und Freiheitsbezug strengere Verhältnismäßigkeitsanforderungen stellt. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die…

  • Verfassungsmäßige Ordnung

    Die verfassungsmäßige Ordnung bezeichnet eine Rechtsordnung, die mit den Vorgaben der Verfassung übereinstimmt. Ihre genaue Bedeutung hängt vom jeweiligen Zusammenhang ab. In Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes umfasst sie nach der Rechtsprechung die Gesamtheit aller formell und materiell verfassungsgemäßen Rechtsnormen. In anderen Vorschriften kann der Begriff enger verstanden werden und besonders die grundlegenden Prinzipien…

  • Kabinettsprinzip

    Kabinettsprinzip bezeichnet den Grundsatz, dass die Bundesregierung über gemeinsame Angelegenheiten als Kollegium berät und entscheidet. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff…