Trennung von Staat und Kirche

Trennung von Staat und Kirche bezeichnet die institutionelle Eigenständigkeit staatlicher und religiöser Organisationen bei fortbestehender verfassungsrechtlich erlaubter Kooperation. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt damit Neutralität, demokratischen Wettbewerb und staatliche Verfassungsidentität.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz, ergänzenden Gesetzen und der Verfassungsrechtsprechung.

Voraussetzungen und Folgen

Das Grundgesetz kennt kein strikt laizistisches Modell, sondern eine freiheitliche und kooperative Zuordnung

Beispiel

Der Staat überlässt kirchliche Lehre den Religionsgemeinschaften, arbeitet aber bei Religionsunterricht zusammen

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind das Grundgesetz, einschlägige Bundes- oder Landesgesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Welche Funktion erfüllt der Begriff?

Er sichert freiheitliche Ordnung, demokratischen Wettbewerb oder die rechtlich begrenzte Zusammenarbeit staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen.

Verwandte Begriffe

Verfassungsrecht, Demokratieprinzip, Glaubensfreiheit

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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