Spezifisches Verfassungsrecht
Spezifisches Verfassungsrecht bezeichnet den verfassungsrechtlichen Maßstab, nach dem das Bundesverfassungsgericht fachgerichtliche Entscheidungen prüft. Nicht jeder Fehler bei der Anwendung einfachen Rechts ist zugleich ein Verfassungsverstoß.
Bedeutung
Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte. Das Bundesverfassungsgericht ist keine „Superrevisionsinstanz“. Es greift im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde erst ein, wenn eine Entscheidung gerade Verfassungsrecht verletzt.
Wann ist die Schwelle erreicht?
Spezifisches Verfassungsrecht kann verletzt sein, wenn ein Gericht Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts grundsätzlich verkennt, den Schutzbereich unzutreffend bestimmt, verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit missachtet oder eine Entscheidung gegen das Willkürverbot verstößt. Auch Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie dem rechtlichen Gehör können maßgeblich sein.
Beispiel
Ein Fachgericht legt eine Vorschrift vertretbar, aber möglicherweise nicht überzeugend aus. Das allein genügt nicht. Übersieht es hingegen vollständig, dass die Entscheidung in einen grundrechtlich geschützten Bereich eingreift, kann spezifisches Verfassungsrecht verletzt sein.
Funktion der Abgrenzung
Die Abgrenzung wahrt die Aufgabenverteilung zwischen Fachgerichten und Verfassungsgerichtsbarkeit. Die Verfassungsbeschwerde eröffnet keine zusätzliche allgemeine Tatsachen- oder Rechtsmittelinstanz.
Häufige Fragen
Ist jeder Rechtsfehler mit Verfassungsbeschwerde angreifbar?
Nein. Der Beschwerdeführer muss einen gerade verfassungsrechtlich erheblichen Fehler darlegen.
Welche Rolle spielt der Begriff für die Begründung?
Die Begründung muss nachvollziehbar zeigen, welches Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht verletzt ist und warum der Fehler die verfassungsrechtliche Schwelle überschreitet.
Verwandte Begriffe
Grundrechtsverletzung · Beschwerdebefugnis · Revision
Quellen
- Bundesverfassungsgericht zur begrenzten verfassungsgerichtlichen Prüfung
- Bundesverfassungsgericht zu den Begründungsanforderungen
- Das Grundgesetz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.