Rücktritt vom Pauschalreisevertrag

Rücktritt vom Pauschalreisevertrag bezeichnet die Beendigung des Vertrags vor Reisebeginn durch Erklärung des Reisenden oder unter gesetzlichen Voraussetzungen des Veranstalters. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale Haftungsabkommen. Der Begriff ist für Verbraucher besonders praktisch und häufig Gegenstand außergerichtlicher sowie gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus den §§ 651a ff. BGB, unionsrechtlichen Fahrgastrechten und internationalen Übereinkommen.

Voraussetzungen und Folgen

Der Reisende kann jederzeit zurücktreten, muss aber grundsätzlich eine angemessene Entschädigung zahlen, sofern kein kostenfreier Grund besteht

Beispiel

Ein Reisender storniert die Reise mehrere Wochen vor Abflug

Häufige Fragen

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Je nach Fall bestehen insbesondere Abhilfe, Minderung, Erstattung, Ersatzbeförderung, Ausgleich oder Schadensersatz.

Müssen Fristen beachtet werden?

Ja. Anzeige-, Ausschluss- und Verjährungsfristen unterscheiden sich nach Anspruch und Verkehrsmittel und sollten frühzeitig geprüft werden.

Verwandte Begriffe

Verbraucher, Vertrag, Schadensersatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Abhilfe beim Reisemangel

    Abhilfe beim Reisemangel bezeichnet die Beseitigung eines Mangels oder Bereitstellung einer gleichwertigen Ersatzleistung durch den Reiseveranstalter. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche…

  • Pauschalreisevertrag

    Pauschalreisevertrag bezeichnet den Vertrag, durch den ein Reiseveranstalter dem Reisenden eine Pauschalreise verschafft. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale…

  • | | |

    Nichtbeförderung im Luftverkehr

    Nichtbeförderung im Luftverkehr ist die Weigerung eines ausführenden Luftfahrtunternehmens, einen Fluggast trotz bestätigter Buchung und rechtzeitigen Erscheinens zur Abfertigung oder am Flugsteig mitzunehmen. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung bestehen bei unfreiwilliger Nichtbeförderung grundsätzlich Ansprüche auf pauschale Ausgleichszahlung, Erstattung oder anderweitige Beförderung sowie Betreuungsleistungen. Kein anspruchsbegründender Fall liegt vor, wenn vertretbare Gründe wie Gesundheit, Sicherheit oder unzureichende Reisedokumente…

  • Bahnfahrgastrechte

    Bahnfahrgastrechte bezeichnet die unionsrechtlichen Ansprüche von Bahnreisenden bei Verspätung, Zugausfall und verpassten Anschlüssen. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale…

  • Außergewöhnliche Umstände im Fluggastrecht

    Außergewöhnliche Umstände im Fluggastrecht bezeichnet Ereignisse, die sich auch bei zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen und nicht zur normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens gehören. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger…

  • Nichtbeförderung

    Nichtbeförderung bezeichnet die Verweigerung der Beförderung trotz rechtzeitigen Erscheinens und gültiger Buchung. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale Haftungsabkommen….