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Goldene Bulle

Die Goldene Bulle von 1356 war ein zentrales Verfassungsgesetz des Heiligen Römischen Reiches. Sie regelte vor allem Wahl, Rechte und Rang der Kurfürsten sowie das Verfahren zur Wahl des römisch-deutschen Königs. Der Name verweist auf das goldene Siegel der Urkunde. Die Bestimmungen sollten Thronstreitigkeiten begrenzen, stärkten jedoch zugleich die herausgehobene Stellung und territoriale Macht der Kurfürsten. Sie blieb bis zum Ende des Reiches 1806 grundlegend.

Wahlordnung

Sieben Kurfürsten wählten den König nach einem festgelegten Verfahren. Das Mehrheitsprinzip und organisatorische Regeln sollten Blockaden und Doppelwahlen vermeiden.

Verfassungsrechtliche Bedeutung

Die Goldene Bulle fixierte zentrale Elemente der Reichsordnung, ohne eine moderne geschlossene Verfassung zu sein. Sie gehört zur Rechtsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches. Spätere Entwicklungslinien führen zum Deutschen Bund und zur Paulskirchenverfassung.

Beispiel

Starb der König, mussten die Kurfürsten nach Frankfurt zur Wahl geladen werden. Ein Kandidat benötigte die Mehrheit der Stimmen, nicht die Zustimmung jedes Kurfürsten.

FAQ

Warum heißt die Urkunde „Bulle“?

Der Begriff bezeichnet eine Urkunde nach der Form ihres Siegels; hier bestand es aus Gold.

War die Königswürde erblich?

Nein. Die Goldene Bulle bestätigte das Wahlkönigtum.

Galt sie in Bayern?

Sie war Reichsrecht und berührte auch bayerische Dynastien und Territorien. Ergänzende Verfassungsgeschichte bietet bayerische-verfassung.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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