Auslegung

Auslegung ist die methodische Ermittlung des Inhalts und der Bedeutung einer Rechtsnorm. Sie klärt, wie ein gesetzlicher Text auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden ist. Dabei werden insbesondere Wortlaut, systematischer Zusammenhang, Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck berücksichtigt. Das Ergebnis muss mit höherrangigem Recht, vor allem der Verfassung, vereinbar sein.

Auslegungsmethoden

Zu den klassischen Gesichtspunkten gehören grammatische, systematische, historische und teleologische Auslegung. Sie stehen nicht in einer starren Rangfolge, sondern sind zu einem überzeugenden Gesamtverständnis zusammenzuführen.

Verfassungskonforme Auslegung

Lässt eine Vorschrift mehrere Deutungen zu, ist grundsätzlich diejenige vorzuziehen, die mit der Verfassung vereinbar ist. Der erkennbare gesetzgeberische Wille darf dabei nicht grundlegend verändert werden.

Beispiel

Ein unbestimmter Begriff wird anhand seines Wortlauts, seiner Stellung im Gesetz und des mit der Regelung verfolgten Zwecks konkretisiert.

Häufige Fragen

Darf Auslegung den Wortlaut überschreiten?

Dann liegt regelmäßig Rechtsfortbildung, etwa eine Analogie, und nicht mehr bloße Auslegung vor.

Wer legt Gesetze verbindlich aus?

Im konkreten Streitfall die zuständigen Gerichte; allgemein bleibt auch ihre Auslegung an Recht und Gesetz gebunden.

Verwandte Begriffe

Analogie, Wortlaut, Systematik, Telos, verfassungskonforme Auslegung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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