Bamberger Halsgerichtsordnung
Die Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507 war eine frühneuzeitliche Straf- und Strafprozessordnung für das Hochstift Bamberg. Sie wurde maßgeblich von Johann Freiherr von Schwarzenberg gestaltet und deshalb auch Bambergensis genannt. Das Werk ordnete Straftatbestände, Beweisregeln, Verfahren und Strafen in vergleichsweise systematischer Form. Es verband gelehrtes römisch-kanonisches Recht mit deutscher Rechtspraxis und wurde zum wichtigsten Vorbild der Constitutio Criminalis Carolina von 1532, der reichsweiten peinlichen Gerichtsordnung Karls V.
Historische Einordnung
„Halsgericht“ bezeichnete die Hochgerichtsbarkeit über schwere, mit Leib- oder Todesstrafe bedrohte Taten.
Rechtliche Bedeutung
Die Ordnung versuchte Verfahren zu vereinheitlichen, hielt jedoch an Folter und grausamen Sanktionen ihrer Epoche fest. Ihr Einfluss reichte weit über Bamberg hinaus.
Beispiel
Ein Richter prüfte ein Geständnis und die erforderlichen Beweisanzeichen nach den schriftlichen Vorgaben der Bambergensis, statt ausschließlich örtlichem Gewohnheitsrecht zu folgen.
Häufige Fragen
Warum heißt sie Bambergensis?
Der lateinische Kurzname verweist auf ihren Erlass für das Hochstift Bamberg.
Was war ihr wichtigster Einfluss?
Sie diente als unmittelbares Vorbild für die Carolina von 1532.
War sie rechtsstaatlich im heutigen Sinn?
Nein. Trotz Systematisierung enthielt sie Folter und harte Körperstrafen.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Das Grundgesetz und Bayerische Verfassung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.