Übermaßverbot

Übermaßverbot besagt, dass ein staatlicher Eingriff nicht stärker sein darf, als es zur Erreichung eines legitimen Zwecks erforderlich und zumutbar ist. Es entspricht im Kern dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und verlangt einen legitimen Zweck sowie Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme. Der Staat muss unter gleich wirksamen Mitteln das mildeste wählen und darf den angestrebten Nutzen nicht außer Verhältnis zur Belastung des Betroffenen setzen.

Stufen der Prüfung

Das Übermaßverbot konkretisiert das Rechtsstaatsprinzip und schützt Grundrechte. Sein Gegenstück bei Schutzpflichten ist das Untermaßverbot. Vertiefungen bietet grundrechte-faq.de.

Beispiel

Ein vollständiges Versammlungsverbot ist unverhältnismäßig, wenn Auflagen denselben Gefahren wirksam und mit geringerer Belastung begegnen können.

FAQ

Gilt das Verbot nur für Gesetze?

Nein. Es bindet auch Verwaltung und Rechtsprechung.

Was bedeutet erforderlich?

Es darf kein gleich geeignetes, milderes Mittel geben.

Was ist Angemessenheit?

Belastung und verfolgter Zweck werden wertend ins Verhältnis gesetzt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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