Republikprinzip

Das Republikprinzip bestimmt, dass die Bundesrepublik Deutschland keine Monarchie ist und das Staatsoberhaupt seine Stellung nicht erblich erlangt. Öffentliche Ämter werden vielmehr nur auf Zeit und aufgrund rechtlich geregelter demokratischer Verfahren übertragen. Das Prinzip ist in Art. 20 Abs. 1 GG verankert und gehört zu den grundlegenden Staatsstrukturprinzipien der deutschen Verfassungsordnung.

Inhalt

Republik bezeichnet vor allem die Ablehnung erblicher Staatsgewalt. Das Staatsoberhaupt erhält sein Amt durch Wahl und übt es zeitlich begrenzt aus.

Deutschland

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Eine einmalige anschließende Wiederwahl ist zulässig.

Beispiel

Das Amt des Bundespräsidenten geht nach Ablauf der Amtszeit nicht auf dessen Nachkommen über.

Häufige Fragen

Ist jede Republik demokratisch?

Nein. Republik und Demokratie sind unterschiedliche Begriffe; das Grundgesetz verbindet beide Strukturprinzipien.

Kann das Republikprinzip geändert werden?

Sein durch Art. 20 GG geschützter Kern unterliegt der Ewigkeitsklausel.

Verwandte Begriffe

Demokratieprinzip, Bundespräsident, Staatsstrukturprinzip, Ewigkeitsklausel. Mehr auf das-grundgesetz.de.

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