Verfassungsrechtliches Willkürverbot
Verfassungsrechtliches Willkürverbot untersagt staatliche Entscheidungen, für die sich unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt ein sachlicher Grund finden lässt. Es folgt insbesondere aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und schützt vor objektiv unverständlicher, grob unangemessener oder offensichtlich sachfremder Behandlung. Nicht jede fehlerhafte Rechtsanwendung ist willkürlich. Erforderlich ist ein qualifizierter Verstoß, bei dem die Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar erscheint. Das Verbot bindet Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung.
Strenger Kontrollmaßstab
Das Willkürverbot ist eine Ausprägung des Gleichheitssatzes und ergänzt Verhältnismäßigkeit sowie Rechtsstaatsprinzip. Vertiefungen bietet grundrechte-faq.de.
Beispiel
Ein Gericht ignoriert ohne nachvollziehbare Begründung eine eindeutig einschlägige Norm und gelangt zu einem sachlich unhaltbaren Ergebnis.
FAQ
Ist jeder Rechtsfehler Willkür?
Nein. Erforderlich ist eine qualifiziert unvertretbare Entscheidung.
Muss böse Absicht vorliegen?
Nein. Maßgeblich ist grundsätzlich die objektive Unhaltbarkeit.
Gilt das Verbot auch für Gesetze?
Ja. Auch gesetzliche Differenzierungen benötigen sachliche Gründe.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.