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Folgerichtigkeitsgebot

Folgerichtigkeitsgebot verlangt, dass der Gesetzgeber eine einmal getroffene Belastungs- oder Verteilungsentscheidung grundsätzlich widerspruchsfrei und konsequent umsetzt. Besonders im Steuerrecht muss der gewählte Belastungsgrund in den Einzelregelungen folgerichtig verwirklicht werden. Abweichungen sind zulässig, benötigen aber einen besonderen sachlichen Grund, etwa Lenkungszwecke, Vereinfachung oder Typisierung. Das Gebot folgt aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und kontrolliert systemwidrige Ausnahmen, ohne den Gesetzgeber dauerhaft an jedes frühere Konzept zu binden.

Gleichheit im Steuersystem

Das Gebot konkretisiert Gleichheitssatz, Leistungsfähigkeitsprinzip und Systemgerechtigkeit. Steuerrechtliche Zusammenhänge erläutert steuerrecht-faq.de.

Beispiel

Knüpft eine Steuer grundsätzlich an wirtschaftliche Leistungsfähigkeit an, benötigt eine privilegierende Ausnahme für vergleichbare Einkommen einen besonderen sachlichen Grund.

FAQ

Darf der Gesetzgeber sein System ändern?

Ja. Eine neue Grundentscheidung muss aber erkennbar und gleichheitsgerecht sein.

Ist jede Ausnahme unzulässig?

Nein. Sie kann durch tragfähige Gründe gerechtfertigt werden.

Gilt das Gebot nur im Steuerrecht?

Nein, dort besitzt es jedoch besondere praktische Bedeutung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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