Betrug

Betrug ist eine Straftat gegen das Vermögen. Er liegt vor, wenn der Täter einen anderen durch Täuschung über Tatsachen zu einem Irrtum und dadurch zu einer Vermögensverfügung veranlasst, die einen Vermögensschaden verursacht. Zusätzlich muss der Täter vorsätzlich und in der Absicht handeln, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Grundtatbestand ist in § 263 StGB geregelt; Versuch und besonders schwere Fälle sind ebenfalls erfasst.

Objektive Merkmale

Erforderlich sind Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden. Zwischen diesen Elementen muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Getäuscht werden kann ausdrücklich, durch schlüssiges Verhalten oder ausnahmsweise durch pflichtwidriges Verschweigen.

Vorsatz und Bereicherungsabsicht

Der Täter muss alle objektiven Merkmale zumindest billigend in Kauf nehmen. Darüber hinaus muss er einen stoffgleichen rechtswidrigen Vermögensvorteil anstreben. Fehlt diese Absicht, ist der Betrugstatbestand nicht vollständig erfüllt.

Beispiel

Ein Verkäufer bietet eine nicht vorhandene Ware an, nimmt den Kaufpreis entgegen und will von Anfang an nicht liefern. Darin kann ein Betrug liegen.

Häufige Fragen

Ist jede nicht bezahlte Rechnung Betrug?

Nein. Erforderlich ist insbesondere eine Täuschung mit Vorsatz; eine bloße spätere Zahlungsunfähigkeit genügt nicht.

Ist der Versuch strafbar?

Ja. Der versuchte Betrug ist ausdrücklich strafbar.

Verwandte Begriffe

Täuschung, Irrtum, Vermögensschaden, Vorsatz, Strafanzeige.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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