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Hauptstadtbeschluss

Hauptstadtbeschluss bezeichnet den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, Parlament und wesentliche Teile der Bundesregierung von Bonn nach Berlin zu verlegen. In der namentlichen Abstimmung setzte sich der Antrag „Vollendung der Einheit Deutschlands“ mit 338 gegen 320 Stimmen durch. Der Beschluss bestimmte zugleich eine faire Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn. Er war eine politische Grundentscheidung, deren praktische Umsetzung insbesondere das Berlin/Bonn-Gesetz von 1994 regelte.

Entscheidung nach der deutschen Einheit

Mit der staatlichen Einheit stellte sich die Frage, ob Bundestag und Bundesregierung in Bonn bleiben oder nach Berlin ziehen sollten. Nach einer kontroversen Parlamentsdebatte beschloss der Bundestag den Umzug nach Berlin. Der parlamentarische Beschluss war kein Verfassungsgesetz, sondern eine politische und organisatorische Grundentscheidung.

Umsetzung durch das Berlin/Bonn-Gesetz

Das Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 konkretisierte die Aufgabenverteilung. Berlin wurde Sitz von Bundestag und Bundesregierung; zugleich sollte Bonn als Bundesstadt dauerhaft wichtige politische Funktionen behalten. Mehrere Bundesministerien haben deshalb ihren ersten Dienstsitz in Bonn, während andere ihren ersten Dienstsitz in Berlin unterhalten. Der Bundestag nahm 1999 seine Arbeit im Reichstagsgebäude auf.

Verfassungsrechtliche Einordnung

Heute bestimmt Art. 22 Abs. 1 Grundgesetz, dass Berlin die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist und die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt Aufgabe des Bundes ist. Diese Verfassungsregel wurde 2006 eingefügt und ist vom Hauptstadtbeschluss sowie vom einfachgesetzlichen Berlin/Bonn-Gesetz zu unterscheiden.

Beispiel

Ein Bundesministerium kann seinen ersten Dienstsitz in Bonn und einen weiteren Dienstsitz in Berlin haben. Diese Aufteilung beruht nicht unmittelbar auf Art. 22 GG, sondern auf der durch den Hauptstadtbeschluss angestoßenen und gesetzlich ausgestalteten Arbeitsteilung.

Häufige Fragen

Wurde Berlin erst 1991 Hauptstadt?

Der Einigungsvertrag bestimmte bereits Berlin zur Hauptstadt. Der Hauptstadtbeschluss entschied vor allem über den Sitz von Parlament und Regierung.

War der Hauptstadtbeschluss eine Änderung des Grundgesetzes?

Nein. Er war ein Bundestagsbeschluss. Die ausdrückliche Hauptstadtregelung in Art. 22 GG folgte erst 2006.

Ist Bonn weiterhin Regierungssitz?

Bonn trägt den Titel Bundesstadt und bleibt aufgrund der gesetzlichen Arbeitsteilung Sitz wichtiger Bundesorgane und Bundesministerien.

Quellen und Vertiefung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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