Integrationsverantwortung
Integrationsverantwortung ist die verfassungsrechtliche Pflicht deutscher Staatsorgane, die europäische Integration demokratisch zu gestalten, zu begleiten und innerhalb der übertragenen Zuständigkeiten zu halten. Besonders Bundestag und Bundesrat müssen wesentliche Integrationsschritte eigenverantwortlich entscheiden, die Tätigkeit der Bundesregierung kontrollieren und auf Kompetenzüberschreitungen von Unionsorganen reagieren. Die Verantwortung folgt aus Demokratieprinzip und Europaklausel des Grundgesetzes. Sie verbietet eine pauschale Selbstentmächtigung und verlangt hinreichend bestimmte Zustimmung zu Übertragungen von Hoheitsrechten.
Parlamentarische Verantwortung
Der Begriff verbindet Demokratieprinzip, Übertragung von Hoheitsrechten und Ultra-vires-Kontrolle. Vertiefungen bietet europarecht-faq.de.
Beispiel
Vor einer Vertragsänderung, die neue Unionszuständigkeiten schafft, muss der Bundestag den Integrationsschritt nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben billigen.
FAQ
Wer trägt Integrationsverantwortung?
Vor allem Bundestag und Bundesrat, daneben Bundesregierung und weitere Staatsorgane.
Ist sie europafeindlich?
Nein. Sie soll Integration demokratisch legitimieren.
Was geschieht bei Kompetenzüberschreitungen?
Die Verfassungsorgane müssen im Rahmen ihrer Befugnisse auf Abhilfe hinwirken.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.