Zahlungsdienstleister

Ein Zahlungsdienstleister ist ein Unternehmen oder Institut, das gewerblich Zahlungsdienste erbringt. Dazu zählen insbesondere Kreditinstitute, E-Geld-Institute, Zahlungsinstitute sowie bestimmte Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste. Der Anbieter führt beispielsweise Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen aus und verwaltet Zahlungskonten. Für Zulassung, Organisation und Aufsicht gilt das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz; das Vertragsverhältnis zum Nutzer richtet sich vor allem nach den §§ 675c ff. BGB. Für Verbraucher gelten dabei weitgehend zwingende Informations- und Haftungsschutzvorschriften.

Rechtliche Bedeutung

Zahlungsdienstleister vermitteln den Transfer von Geld zwischen Zahler und Empfänger. Sie müssen technische Sicherheit, Datenschutz, Geldwäscheprävention und die ordnungsgemäße Ausführung von Aufträgen gewährleisten.

Voraussetzungen und Folgen

Je nach Geschäftsmodell ist eine Erlaubnis oder Registrierung erforderlich. Anbieter müssen Kundengelder schützen, Sicherheitsvorfälle melden und Informationspflichten erfüllen. Im Kundenverhältnis gelten besondere Regeln für nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Zahlungen.

Beispiel

Ein Fintech bietet eine App an, mit der Nutzer Zahlungen von ihren Bankkonten auslösen. Je nach Ausgestaltung erbringt es einen erlaubnispflichtigen Zahlungsauslösedienst.

Häufige Fragen

Ist jede Bank ein Zahlungsdienstleister?

Banken sind regelmäßig Zahlungsdienstleister, erbringen daneben aber zahlreiche weitere Bankgeschäfte.

Benötigt ein Zahlungsdienstleister eine Erlaubnis?

Grundsätzlich ja, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand oder lediglich eine Registrierungspflicht eingreift.

Verwandte Begriffe

Zahlungsdiensterecht, Überweisung, Girovertrag

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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