Girovertrag
Der Girovertrag ist der Zahlungsdiensterahmenvertrag zwischen einem Kunden und einem Kreditinstitut über die Führung eines Zahlungskontos. Die Bank verpflichtet sich insbesondere, eingehende Zahlungen gutzuschreiben, Überweisungen und Lastschriften auszuführen sowie Kontoinformationen bereitzustellen. Der Kunde schuldet vereinbarte Entgelte und muss Sicherheits- sowie Mitwirkungspflichten beachten. Für Verbraucher gelten umfangreiche Informations-, Haftungs-, Kündigungs- und Erstattungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des europäischen Zahlungsdiensterechts. Die Vertragsgestaltung bestimmt dabei Umfang, Kosten und Verfügbarkeit der einzelnen Leistungen.
Rechtliche Bedeutung
Der Girovertrag bildet die rechtliche Grundlage des Girokontos. Er ist regelmäßig ein Dauerschuldverhältnis und kann weitere Dienste wie Debitkarte, Online-Banking oder eingeräumte Kontoüberziehung umfassen.
Voraussetzungen und Folgen
Entgelte, Ausführungsfristen, Autorisierung, Wertstellung, Haftung bei nicht autorisierten Zahlungen und Kündigung richten sich nach §§ 675c ff. BGB sowie dem Vertrag. Änderungen von Bedingungen erfordern eine wirksame Vereinbarung; Schweigen gilt nicht beliebig als Zustimmung.
Beispiel
Eine Bank eröffnet für einen Verbraucher ein Girokonto und verpflichtet sich, seine ordnungsgemäß autorisierten Zahlungsaufträge auszuführen und monatliche Kontoauszüge bereitzustellen.
Häufige Fragen
Sind Girovertrag und Girokonto dasselbe?
Der Girovertrag ist das Rechtsverhältnis; das Girokonto ist das technisch und buchhalterisch geführte Zahlungskonto.
Kann die Bank den Girovertrag kündigen?
Ja, aber sie muss vertragliche und gesetzliche Kündigungsregeln sowie bei Basiskonten besondere Schutzvorschriften beachten.
Verwandte Begriffe
Girokonto, Überweisung, Zahlungsdiensterecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.