Überweisung

Die Überweisung ist ein Zahlungsdienst, bei dem der Zahler seinen Zahlungsdienstleister anweist, einen bestimmten Geldbetrag dem Konto eines Empfängers gutzuschreiben. Sie setzt einen autorisierten Zahlungsauftrag voraus und wird regelmäßig über Girokonten abgewickelt. Für Ausführungsfristen, Entgelte, Kundenkennungen, Widerruf, Haftung bei Fehlleitung und Erstattung nicht autorisierter Zahlungen gelten die §§ 675c ff. BGB sowie ergänzende europäische Vorschriften, insbesondere für SEPA-Zahlungen. Fehlerhafte oder unberechtigte Vorgänge können besondere Erstattungs- und Haftungsansprüche auslösen.

Rechtliche Bedeutung

Mit der Autorisierung stimmt der Zahler dem Zahlungsvorgang zu. Maßgeblich ist regelmäßig die angegebene Kundenkennung, meist die IBAN. Der Zahlungsdienstleister schuldet die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung, nicht den zugrunde liegenden Kauf oder sonstigen Vertrag.

Voraussetzungen und Folgen

Ein Überweisungsauftrag kann nach Zugang beim Zahlungsdienstleister grundsätzlich nur noch eingeschränkt widerrufen werden. Bei fehlerhafter Ausführung bestehen Nachforschungs-, Erstattungs- und Haftungsansprüche. Bei einer falschen IBAN muss der Dienstleister bei der Wiedererlangung des Geldes mitwirken.

Beispiel

Ein Mieter weist seine Bank an, die Monatsmiete auf das Konto des Vermieters zu übertragen. Die Bank führt den autorisierten Auftrag anhand der angegebenen IBAN aus.

Häufige Fragen

Kann eine ausgeführte Überweisung zurückgebucht werden?

Nicht ohne Weiteres. Nach Ausführung ist regelmäßig die Zustimmung des Empfängers oder ein rechtlicher Rückforderungsanspruch erforderlich.

Wer haftet bei falscher IBAN?

Bei Ausführung anhand der vom Kunden angegebenen Kennung ist der Zahlungsdienstleister häufig nicht für die Fehlleitung verantwortlich, muss aber bei der Rückholung helfen.

Verwandte Begriffe

Girokonto, Lastschrift, Zahlungsdienstleister

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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