Kreditwürdigkeit
Kreditwürdigkeit bezeichnet die Fähigkeit und voraussichtliche Bereitschaft eines Kreditnehmers, einen Kredit vertragsgemäß zurückzuzahlen. Sie wird anhand wirtschaftlicher Verhältnisse, Einkommen, laufender Verpflichtungen, Zahlungsverhalten, Sicherheiten und weiterer zulässiger Informationen beurteilt. Bei Verbraucherdarlehen ist der Darlehensgeber gesetzlich zu einer Kreditwürdigkeitsprüfung verpflichtet. Diese soll unverantwortliche Kreditvergabe und eine voraussichtliche Überforderung des Verbrauchers vermeiden.
Rechtliche Bedeutung
Bonität umfasst Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Prüfung dient sowohl dem Risikomanagement des Kreditgebers als auch dem Verbraucherschutz. Sie ist von der Bewertung einzelner Kreditsicherheiten zu unterscheiden.
Voraussetzungen und Folgen
Es dürfen nur rechtmäßig erhobene und sachlich relevante Daten verwendet werden. Bei Verbraucherdarlehen muss die Prüfung auf ausreichenden Informationen beruhen. Automatisierte Bewertungen und Auskunfteidaten unterliegen Datenschutz- und Transparenzanforderungen. Ein negatives Ergebnis begründet regelmäßig keinen Anspruch auf Kreditgewährung.
Beispiel
Eine Bank prüft Einkommen, bestehende Kredite, Haushaltsausgaben und Auskunfteidaten, bevor sie über einen Verbraucherkredit entscheidet.
Häufige Fragen
Besteht ein Recht auf einen Kredit?
Grundsätzlich nein. Auch bei ausreichender Bonität bleibt die Entscheidung im Rahmen von Vertragsfreiheit und gesetzlichen Vorgaben beim Kreditgeber.
Ist eine Kreditauskunft allein entscheidend?
Nein. Sie kann ein Faktor sein; die Kreditwürdigkeitsprüfung muss die relevanten Umstände des konkreten Falls berücksichtigen.
Verwandte Begriffe
Verbraucherdarlehen, Kreditsicherheit, Personenbezogene Daten
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.