Rechtsgehorsam
Rechtsgehorsam bezeichnet die Befolgung rechtlicher Normen durch den Bürger. Seine Begründung kann auf demokratischer Legitimation, Rechtssicherheit, Gemeinwohl oder moralischer Verpflichtung beruhen und findet bei extremem Unrecht mögliche Grenzen.
Grundgedanke
Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und verbindet Fragen nach Gerechtigkeit, Legitimität und Geltung des Rechts.
Rechtliche Bedeutung
Er dient als Maßstab für Begründung, Bewertung oder Begrenzung rechtlicher und staatlicher Ordnung.
Beispiel
Seine Bedeutung zeigt sich, wenn formell geltendes Recht auf grundlegende Freiheits-, Gleichheits- oder Gerechtigkeitsanforderungen trifft.
Häufige Fragen
Ist der Begriff unmittelbar geltendes Recht?
Das hängt vom Zusammenhang ab. Manche Grundsätze sind ausdrücklich positivrechtlich verankert, andere dienen vor allem der rechtsphilosophischen Analyse.
Welche praktische Bedeutung hat er?
Er prägt Gesetzgebung, Auslegung und die Beurteilung staatlicher Entscheidungen.
Verwandte Begriffe
Recht und Moral, Rechtspositivismus, Naturrecht, Rechtssicherheit
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.