Besitz

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Er entsteht nach § 854 BGB grundsätzlich durch Erlangung der tatsächlichen Gewalt und ist vom Eigentum zu unterscheiden. Der Besitzer muss nicht Eigentümer sein. Das Gesetz schützt Besitz als tatsächliche Zuordnung insbesondere gegen verbotene Eigenmacht und regelt verschiedene Formen unmittelbaren und mittelbaren Besitzes.

Besitz und Eigentum

Der Eigentümer hat die rechtliche Herrschaft, der Besitzer die tatsächliche Sachherrschaft. Ein Mieter besitzt die Wohnung, während der Vermieter regelmäßig Eigentümer bleibt.

Besitzformen

Unterschieden werden insbesondere unmittelbarer und mittelbarer Besitz, Allein- und Mitbesitz sowie Eigen- und Fremdbesitz. Besitz kann durch einen Besitzdiener ausgeübt werden.

Beispiel

Wer ein geliehenes Fahrrad tatsächlich nutzt, ist unmittelbarer Fremdbesitzer; Eigentümer bleibt der Verleiher.

Häufige Fragen

Kann ein Dieb Besitzer sein?

Ja. Besitz beschreibt tatsächliche Herrschaft, nicht deren Rechtmäßigkeit.

Wie wird Besitz übertragen?

Grundsätzlich durch Übergabe oder gesetzlich anerkannte Übergabeersatzformen.

Verwandte Begriffe

Eigentum, Besitzschutz, Übergabe, mittelbarer Besitz, verbotene Eigenmacht

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